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Software Lizensierung; Anwendungsbereich; Umfang Der Nutzung; Schutz- Und Nutzungsrechte An Der Standardsoftware - Swisscom Top C503 ISDN Bedienungsanleitung

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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Es freut uns, dass Sie sich für die Top C503
ISDN
Zum Gerät
Mit der Top C503
ISDN
haben Sie eine Telefonanlage mit integrierter ISDN-PC-Karte
erworben, welche Ihre Anforderungen an ein modernes Kommunikationssystem
vollumfänglich abdeckt.
Dank verschiedener Beschaltungsmöglichkeiten und Optionen wie das DECT-
Modul lassen sich die verschiedensten Konfigurationen realisieren!
Im Auslieferzustand ist die Top C503
ISDN
mit einer deutschen Firmware ausgerüs-
ISDN
tet. Möchten Sie die Top C503
aber in der französischen oder italienischen
Sprache konfigurieren, so finden Sie auf der mitgelieferten CD die Firmware in
Ihrer bevorzugten Sprache.
Sie können die Betriebssoftware Ihrer Top C503
notwendig sein, wenn z. B. neue Leistungsmerkmale zur Verfügung stehen. Die
jeweils neueste Version können Sie von der Homepage www.detewe.ch unter
der Rubrik „Download" herunter laden.
Wir wünschen Ihnen viel Spass mit Ihrer Top C503
entschieden haben.
ISDN
selbst aktualisieren. Dies kann
ISDN
!
A

Anwendungsbereich

Gegenstand dieser Leistungsbe-
schreibung ist die Gewährung von
Lizenzen durch Swisscom für die
Nutzung der vertraglich festgeleg-
ten Standardsoftware und deren
Pflege.
B
Leistungen der Swisscom
1
Lizenz

1.1 Umfang der Nutzung

Der Kunde erhält das unübertragba-
re und nicht ausschliessliche Recht
zum Gebrauch und zur Nutzung im
vereinbarten Umfang der vertrag-
lich festgelegten Standardsoftware
auf der in der Vertragsurkunde fest-
gelegten Hardware. Gebrauchs- und
Nutzungsrechte an Upgrades und
Releases beziehen sich in der Regel
auf die mit der Standardsoftware
ausgerüstete Hardware.
1.2 Schutz- und Nutzungsrechte
an der Standardsoftware
Die Schutzrechte an der Standard-
software verbleiben bei Swisscom
oder Dritten. Soweit die Rechte Drit-
ten zustehen, garantiert Swisscom,
dass sie über die entsprechenden
Nutzungs- und Vertriebsrechte ver-
fügt.
1.3 Kopien
Der Kunde kann zu Sicherungs- und
Archivierungszwecken von der

Software Lizensierung

Standardsoftware eine Kopie erstel-
len. Eine darüber hinausgehende
Verwendung der Kopie (namentlich
deren Abgabe an Dritte) ist nicht
zulässig.
1.4 Veränderungen der Standard-
software
Der Kunde verpflichtet sich, an der
Standardsoftware keine Verände-
rungen vorzunehmen oder vorneh-
men zu lassen. Dies umfasst insbe-
sondere das Verbot von Überset-
zung und Rückübersetzung, Umpro-
grammierung, Anpassung, Herstel-
lung oder Ausführung von Ableitun-
gen, Modifikation, Zusätze oder Kor-
rekturen, „Reverse Engineering" und
Dekompilation.
Davon ausgenommen sind im
gesetzlichen Rahmen Veränderun-
gen, die zur Erlangung der für die
Interoperabilität der Standardsoft-
ware mit anderen Programmen
oder der Standardsoftware mit
anderer Hardware notwendigen
Informationen dienen, sofern diese
Informationen nicht von Swisscom
oder dem Hersteller der Standard-
software erhältlich sind.
1.5 Ausfall der Hardware
Während eines Ausfalls der Hard-
ware ist der Kunde berechtigt, die
Standardsoftware ohne zusätzliche
Vergütung auf der Ersatzhardware
zu nutzen.
i

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