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Allgemeine Garantie- Und Verkaufsbedingungen; Brötje Herstellergarantie; Garantie - BROTJE EuroCondens SGB 400 E Technische Information

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Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Garantie- und Verkaufsbedingungen

10. Allgemeine Garantie- und Verkaufsbedingungen
10.1 BRÖTJE Herstellergarantie
BRÖTJE garantiert für die einwandfreie Qualität ihrer Produkte nach den nachfolgenden Bestimmungen:
1. Die Garantie erfasst Mängel der durch BRÖTJE gelieferten Produkte, die innerhalb der Garantiezeit auf durch
BRÖTJE zu vertretende Material- und Fertigungsfehler zurückzuführen sind.
2. BRÖTJE legt die Art der Mängelbehebung fest. Diese erfolgt durch unentgeltliche Instandsetzung oder Austausch
mangelhafter Teile. Das Eigentum an ersetzten Teilen geht auf BRÖTJE über.
3. Garantieansprüche bestehen nur, wenn diese innerhalb der Garantiezeit bei der konzessionierten Fachfirma, die
das Gerät installiert hat, geltend gemacht werden. Das Installationsdatum ist nachzuweisen.
4. Die Garantiezeit beginnt am Tag der Erstinstallation.
BRÖTJE gewährt folgende Garantiefristen:
- 10 Jahre
Solarflachkollektoren
Bei diesen Kollektoren sind Glasbruch durch mechanische Einwirkung, geringfügige Farbabweichungen und /
oder Beeinträchtigungen der Oberfläche, die keinen Einfluss auf die Funktion der Kollektoren haben, von der
Garantie nicht abgedeckt.
- 5 Jahre
Heizkesselkörper, Trinkwassererwärmer, Heizkörper, Vakuumsolarkollektoren, Wärmetauscher bei bodenste-
henden und wandhängenden Gasgeräten.
Nach Ablauf von zwei Jahren sind von der Garantie nur die Materialkosten umfasst, nicht die Arbeitskosten.
- 2 Jahre
Alle übrigen Erzeugnisse, einschließlich Brennerbauteile, Regelungsbauteile, Öl- und Gasbrenner, Regelungen,
Zubehör, sowie Ersatzteile, die außerhalb der Garantiezeit ausgetauscht werden.
5. Über die Mängelbeseitigung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht begründet.
6. Durch die Erbringung von Garantieleistungen werden laufende Garantiefristen weder verlängert noch erneuert.
Bei Teilen, die während der Garantiezeit des Produktes ausgetauscht werden, ist die Garantiezeit auf den ver-
bleibenden Garantiezeitraum des Produkts beschränkt, übersteigt aber in keinem Fall den Zeitraum von zwei
Jahren.
7. Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass die Anlage
- durch eine konzessionierte Fachfirma den geltenden Vorschriften entsprechend installiert und eingestellt wur-
de und
- sachgerecht und gemäß der Installations- und Betriebsanleitung sowie den geltenden gesetzlichenVorschrif-
ten gewartet wird.
8. Teile, die im Rahmen von Wartungsarbeiten ausgetauscht werden, und Teile, die einem natürlichen Verschleiß
unterliegen (z. B. Elektroden, Anoden, Filter, Batterien usw.), sind von der Garantie ausgenommen. Gleiches gilt
für Schäden, die durch unsachgemäße Montage oder Verwendung entstehen.
Stand: ab 1. Januar 2011

10.2 Garantie

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Die Garantiezeit beginnt am Tag der Erstinstallation. BRÖTJE gewährt zehn Jahre
Garantie auf Solarflachkollektoren und fünf Jahre Garantie auf Vakuumsolarkol-
lektoren. Nach Ablauf von zwei Jahren sind von der Garantie nur die Materialkos-
ten umfasst, nicht die Arbeits- und Fahrtkosten.
Ausgeschlossen aus der Garantieleistung sind Beschädigungen durch mechanische
Beanspruchung und/oder Veränderungen durch Witterungseinflüsse, wenn der
Anteil korrosionsfördernder Stoffe in der Umgebungsluft die Emissionsgrenzwerte
der TA-Luft überschreitet.
Glasbruch durch mechanische Einwirkung, geringfügige Farbabweichungen und/
oder Beeinträchtigungen der Oberfläche, die keinen Einfluss auf die Funktion des
Kollektors haben, werden von der Garantie nicht abgedeckt.
EuroCondens SGB 400 – 610 E
7306981-01 02.13

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