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BROTJE EuroCondens SGB 400 E Technische Information Seite 73

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Inhaltsverzeichnis

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8.2
Die von uns gelieferte Ware genügt den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen, Richtlinien
und sonstigen rechtlichen Bestimmungen (nachfolgend: "einzuhaltende Vorschriften"). Für die Einhaltung
der gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen eines anderen Staates trägt allein der Käufer die Verantwor-
tung. Auf etwa wegen eines Weiterverkaufs in andere Staaten notwendige Änderungen an der Ware hat der
Käufer uns hinzuweisen, sowie die aus ggf. erforderlichen Abänderungen resultierenden Kosten zu tragen.
8.3
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie
unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit
im Nachfolgenden oder in den Brötje Garantiebedingungen nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unbe-
rührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (sog. Lie-
ferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
8.4
Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rüge-
pflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist und der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Wa-
re an den Käufer vorlag bzw. die Ursache eines Mangels vorlag. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später
ein Mangel, so ist hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige gegenüber uns oder unserer Servicegesellschaft
BDR WerkService GmbH (August-Brötje-Straße 15a, 26180 Rastede, Telefon: +49-(0)4402-5954-0, Telefax:
+49-(0)4402-5954-1583, E-Mail: info@bdr-werkservice.de) zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige,
wenn sie innerhalb von 7 Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige ge-
nügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (ein-
schließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei
auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige an uns oder die BDR WerkService GmbH
genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haf-
tung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
8.5
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers ausschließlich
gegen die BDR WerkService GmbH (Adresse und Kontakt siehe Ziffer 8.4). Dabei stehen dem Käufer als Nach-
erfüllung zunächst nach Wahl der BDR WerkService GmbH Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu. Der Käufer hat zu diesem Zweck der BDR WerkSer-
vice GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit zu geben und die beanstandete Ware zu
Prüfungszwecken zu übergeben oder zugänglich zu machen. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung durch die
BDR WerkService GmbH davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käu-
fer ist berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten
(vgl. § 641 Abs. 3 BGB). Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den ge-
setzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8.6
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, We-
ge-, Arbeits- und Materialkosten, trägt die BDR WerkService GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.
Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, kann die BDR
WerkService GmbH die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
8.7
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zwei-
ten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware, des Mangels
oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
8.8
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maß-
gabe von Ziffer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9
Ausschluss der Mängelansprüche des Käufers
9.1
Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung und/oder bei Schäden, die nach dem Gefahr-
übergang infolge fehlerhafter und/oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel und/oder
nicht einwandfreier Wasserbeschaffenheit, bei falscher Einstellung und/oder Brennerauswahl, bei Überbe-
lastung, Korrosion und/oder Steinablagerung im Wärmeaustauscher entstehen. Käufer bzw. Betreiber haben
die Anforderungen an das Kessel- und Speisewasser zu beachten, die in den VDI-Richtlinien 2035 bzw. der
VdTÜV sowie darüber hinaus in den Brötje Installationsanleitungen in der jeweils neuesten Fassung festge-
legt sind. Insbesondere für Dichtungen/Dichtringe, Düsen, Filter, Zünd- und Überwachungselektroden, Batte-
rien, Anoden, Stauscheiben für Flammenköpfe, Thermoelemente, Zündbrenner, Elektrodenblöcke, Filter für
Ölpumpen, Gasfilter und andere Verschleißteile bestehen keine Mängelansprüche, wenn und soweit natürli-
cher Verschleiß vorliegt und/oder ein Austausch des Teiles im Rahmen zyklischer Wartungsarbeiten stattfin-
det.
7306981-01 02.13
Allgemeine Garantie- und Verkaufsbedingungen
EuroCondens SGB 400 – 610 E
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