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BROTJE EuroCondens SGB 400 E Technische Information Seite 71

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Inhaltsverzeichnis

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3.3
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können
(Nichtverfügbarkeit der Ware), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die
voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar,
sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung
des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.
3.4
Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber -
auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen - eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in
Lieferverzug, so gelten für die Rechte des Käufers die gesetzlichen Vorschriften.
4.
Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
4.1
Die Lieferung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Basis ex works (EXW gemäß ICC Incoterms
2010) ab Brötje Zentrallager, 26180 Rastede (nachfolgend: „Lager"), wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlan-
gen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Trans-
portunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.2
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe
auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur,
den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4.3
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine nach dem Vertrag erforderliche Mitwirkungshand-
lung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir be-
rechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten)
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
5.
Preise und Zahlungsbedingungen
5.1
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
aktuellen Preise, und zwar auf Basis ex works (EXW gemäß ICC Incoterms 2010) ab Lager, zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer.
5.2
Beim Versendungskauf (vgl. Ziffer 4.1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer
ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffent-
liche Abgaben trägt der Käufer. Mehrwegpaletten werden dem Käufer nur leihweise überlassen; der Käufer
ist zur Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand, d.h. restentleert und ohne Beschädigung, verpflichtet. Bei
Verunreinigungen oder Beschädigung trägt der Käufer die Instandsetzungskosten bzw. er ist zum Wertersatz
verpflichtet, soweit eine Instandsetzung unmöglich ist.
5.3
Der Kaufpreis ist fällig und ohne Abzüge zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Liefe-
rung der Ware.
5.4
Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne das Erfordernis einer Mahnung in Verzug. Der
Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir be-
halten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt
unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
5.5
Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechts-
kräftig festgestellt oder unbestritten ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen
uns nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln
der Lieferung bleiben Ziffer 8.3 ff. unberührt.
5.6
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leis-
tungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so
sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristset-
zung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer
Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die
Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
7306981-01 02.13
Allgemeine Garantie- und Verkaufsbedingungen
EuroCondens SGB 400 – 610 E
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