Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Trinkwasserseitige Anbindung; Befüllung Des Heizungssystems; Inbetriebnahmeunterstützung; Garantie- Und Allgemeine Verkaufsbedingungen - BROTJE BMK 20/24 B Technische Information

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Planungshinweise

6.28 Trinkwasserseitige Anbindung

6.29 Befüllung des Heizungssystems
6.30 Inbetriebnahmeunterstützung

6.31 Garantie- und allgemeine Verkaufsbedingungen

6.32 Service und Gewährleistung
44
BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte der Ausführungen mit integriertem Speicher und/oder Wärme-
tauscher zur Trinkwassererwärmung sind für den direkten Anschluss an das Trinkwassernetz
vorgesehen. Eine Absicherung nach DIN 1988 ist in jedem Fall zu beachten. Die gerätespezifi-
schen Vorgaben zum Anschluss an das Trinkwassernetz sind ebenfalls zu beachten.
Notwendiges Zubehör zum Anschluss an das Trinkwassernetz kann, sofern als Zubehör von
BRÖTJE angeboten, dem Kapitel 9 „Hydraulisches Zubehör" entnommen werden. Bei Regionen
mit hohen Kalziumkarbonathärten im Trinkwasser
(> 14 °dH) sind geeignete bauseitige Maßnahmen zum Schutz der Anlage und insbesondere des
Geräts, des Wärmetauschers und des Speichers zu treffen.
Weitere Informationen zur Trinkwasserhärte erhalten Sie im Kapitel 13 „Trinkwassererwärmer".
Eine Trinkwasser-Anschlussgruppe kann entfallen, wenn der Hausanschluss bereits entspre-
chend ausgeführt ist und keine Absperreinrichtung zwischen Speicher/Wärmetauscher und
Sicherheitsventil installiert wurde.
Bei allen BRÖTJE Gas-Brennwertgeräten ist der für die Anlagenbefüllung vorgesehene Anschluss
zu verwenden, generell jedoch sollte das BRÖTJE Gas-Brennwertgerät und das Heizungssystem
über den Rücklauf befüllt werden. Genaue Informationen sind dem Installationshandbuch zu
entnehmen.
Für die Durchführung einer Inbetriebnahmeunterstützung bzw. für Kundendiensteinsätze gel-
ten die Bedingungen und Preisangaben der aktuellen Preisliste der Brötje Heizung Kundendienst
GmbH.
Bitte entnehmen Sie die Garantie- und allgemeinen Verkaufsbedingungen für die BRÖTJE Pro-
dukte der Technischen Preisliste. Weitere Informationen zu BRÖTJE
Garantiebedingungen finden Sie auf broetje.de.
Durch die Energieeinsparverordnung EnEV wird der Wartung und Instandhaltung von heizungs-
technischen Anlagen besonderes Gewicht verliehen. So müssen Einrichtungen zur Senkung des
Energiebedarfs betriebsbereit erhalten und genutzt werden. Für alle bestehenden Gebäude sind
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten verpflichtend.
Gleiches gilt für alle Heizungs- und Trinkwassererwärmeranlagen sowie raumlufttechnische An-
lagen. Für eine erforderliche Instandsetzung dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.
Für Schäden, die auf falsche Ersatzteile zurückzuführen sind, entfällt die Gewährleistung. Um
dieser Gefährdung entgegenzutreten, empfehlen wir einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Terminlich sollte dieser so liegen, dass sich das Gas-Brennwertgerät zur Inspektion durch den Be-
zirksschornsteinfegermeister immer in einem einwandfreien Zustand befindet. So können die
Kosten, sowohl für den Schornsteinfeger als auch für den Betrieb der Heizungsanlage, wirkungs-
voll verringert werden.
Jegliche Veränderungen, die den normalen Betrieb der Anlage beeinträchtigen könnten, ohne
vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung vom Hersteller, können zum Erlöschen der
Garantie für die Anlage führen.
Achtung!
Wenn das System nicht gespült oder nach VDI 2035 behandelt wird, erlischt die Garantie.
BMK/BMR Serie B
7653862-06 02.22

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis