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Inbetriebnahmeunterstützung; Garantie- Und Allgemeine Verkaufsbedingungen - BROTJE TrioCondens BGB 15 Technische Information

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Planungshinweise
7.16 Inbetriebnahmeunterstützung
7.17 Garantie- und allgemeine
Verkaufsbedingungen
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gen sowie raumlufttechnische Anlagen. Für eine erforderliche Instandsetzung dür-
fen nur Original-Ersatzteile verwendet werden. Für Schäden, die auf falsche Ersatz-
teile zurückzuführen sind, entfällt die Gewährleistung. Um dieser Gefährdung ent-
gegenzutreten, empfehlen wir einen Wartungsvertrag abzuschließen. Terminlich
sollte dieser so liegen, dass sich das Gas-Brennwertgerät zur Inspektion durch den
Schornsteinfeger immer in einem einwandfreien Zustand befindet. So können die
Kosten, sowohl für den Schornsteinfeger als auch für den Betrieb der Heizungsan-
lage, wirkungsvoll verringert werden.
Jegliche Veränderungen, die den normalen Betrieb der Anlage beeinträchtigen
könnten, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung vom Hersteller
können zum Erlöschen der Garantie für die Anlage führen.
Wenn das System nicht gespült oder nach VDI 2035 behandelt wird, erlischt die
Garantie.
Für die Durchführung einer Inbetriebnahmeunterstützung bzw. für Kundendienst-
einsätze gelten die Bedingungen und Preisangaben der aktuellen
BDR-WerkService-Preisliste.
Bitte entnehmen Sie die Garantie- und allgemeinen Verkaufsbedingungen für die
BRÖTJE Produkte der Technischen Preisliste. Weitere Informationen zu BRÖTJE Ga-
rantiebedingungen finden Sie auf der BRÖTJE Webseite https://www.broetje.de/
de/qualitaet.htm.
TrioCondens BGB 15–38 E
684149-02 12.14

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