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BROTJE EuroCondens SGB 400 E Technische Information Seite 75

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13
Sonstiges
13.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurch-
führbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Verkaufsbedingungen im Übrigen nicht.
13.2
Der Käufer ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung dazu berechtigt, Ansprüche aus der zu-
grundeliegenden Geschäftsbeziehung abzutreten.
14
Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1
Für diese Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechts-
ordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts
gem. Ziffer 7 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Belegenheitsort der Sache, soweit danach die
getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
14.2
Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öf-
fentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkei-
ten Oldenburg (Oldbg.). Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu
erheben.
7306981-01 02.13
Allgemeine Garantie- und Verkaufsbedingungen
EuroCondens SGB 400 – 610 E
75

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