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Planungshinweise; Aufstellraum; Verbrennungsluftzuführung; Verbrennungsluftöffnungen - BROTJE EuroCondens SGB 400 E Technische Information

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7. Planungshinweise

7.1 Aufstellraum

7306981-01 02.13
Die Anforderungen an Aufstellräume gehen aus den Bauordnungen bzw. Feue-
rungsverordnungen der Bundesländer hervor. Hinsichtlich der Raumlüftung ist zu-
sätzlich die DVGW-TRGI 1986 zu beachten.
Nachstehend das Wichtigste.
7.1.1 Verbrennungsluftzuführung
a) Raumluftabhängiger Betrieb
Freier Querschnitt A der Verbrennungsluftöffnung ins Freie mind. in cm
cm
2
A = 150 cm
2
+ 2
(
Q
kW
Beispiel für 2 Stück SGB 400 E:
A = 150 + 2 (800 - 50) = 1650 cm
7.1.2 Verbrennungsluftöffnungen
Im Aufstellungsraum des Gasbrennwertkessels müssen Öffnungen für die Ver-
brennungsluft vorhanden sein.
Raumluftabhängiger Betrieb
Die erforderlichen Querschnitte für die Verbrennungsluftöffnungen bei raum-
luftabhängigem Betrieb sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Modell
SGB 400 E
SGB 470 E
SGB 540 E
SGB 610 E
Raumluftunabhängiger Betrieb
Bei raumluftunabhängigem Betrieb sind eine obere und eine untere Verbren-
nungsluftöffnung mit einem Gesamtquerschnitt von mindestens 150 cm
wendig.
Vergiftungsgefahr durch austretendes Abgas! Die Verbrennungsluftöffnungen
dürfen nicht durch davorstehende Gegenstände verdeckt werden. Andernfalls
kann es bei eventuell austretendem Abgas zu Vergiftungen kommen!
Außerdem können Schäden am Heizkessel entstehen.
EuroCondens SGB 400 – 610 E
Planungshinweise
- 50 kW)
N
2
.
Querschnitt der Verbrennungsluftöffnung
2
:
2
[cm
]
> 850
> 990
> 1130
>1270
2
not-
33

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