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Trinkwasserseitige Anbindung; Befüllung Des Heizungssystems; Inbetriebnahmeunterstützung; Garantie- Und Allgemeine Verkaufsbedingungen - BROTJE WGB EVO 15 H Technische Information

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Inhaltsverzeichnis

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6.30 Trinkwasserseitige
Anbindung
6.31 Befüllung des
Heizungssystems
6.32 Inbetriebnahmeunterstützung
6.33 Garantie- und allgemeine
Verkaufsbedingungen
6.34 Service und
Gewährleistung
7643219-03 03.18
Achtung!
Bei der Dimensionierung ist die Gasart zu beachten. Für die Auslegung verwenden
Sie bitte die im Kapitel 4 „Technische Angaben" angegebenen Werte. Die darge-
stellten Werte beziehen sich ausschließlich auf ein Gas-Brennwertgerät des je-
weils angegebenen Typs. Werden weitere Verbraucher durch die Gasleitung ver-
sorgt, ist der Gasströmungswächter entsprechend dem Summenvolumenstrom al-
ler angeschlossenen Verbraucher zu dimensionieren.
Notwendiges Zubehör zum Anschluss an das Trinkwassernetz kann, sofern als Zu-
behör von BRÖTJE angeboten, dem Kapitel 9 „Hydraulisches Zubehör" entnommen
werden. Bei Regionen mit hohen Kalziumkarbonathärten im Trinkwasser (>
14 °dH) sind geeignete bauseitige Maßnahmen zum Schutz der Anlage und insbe-
sondere des Geräts, des Wärmetauschers und des Speichers zu treffen.
Weitere Informationen zur Trinkwasserhärte erhalten Sie im Kapitel 13 „Trinkwas-
sererwärmer".
Eine Trinkwasser-Anschlussgruppe kann entfallen, wenn der Hausanschluss be-
reits entsprechend ausgeführt ist und keine Absperreinrichtung zwischen Spei-
cher/Wärmetauscher und Sicherheitsventil installiert wurde.
Bei allen BRÖTJE Gas-Brennwertgeräten ist der für die Anlagenbefüllung vorgese-
hene Anschluss zu verwenden, generell jedoch sollte das BRÖTJE Gas-Brennwert-
gerät und das Heizungssystem über den Rücklauf befüllt werden. Genaue Informa-
tionen sind dem Installationshandbuch zu entnehmen.
Für die Durchführung einer Inbetriebnahmeunterstützung bzw. für Kundendienst-
einsätze gelten die Bedingungen und Preisangaben der aktuellen Preisliste der
Brötje Heizung Kundendienst GmbH.
Bitte entnehmen Sie die Garantie- und allgemeinen Verkaufsbedingungen für die
BRÖTJE Produkte der Technischen Preisliste. Weitere Informationen zu BRÖTJE
Garantiebedingungen finden Sie auf broetje.de.
Durch die Energieeinsparverordnung EnEV wird der Wartung und Instandhaltung
von heizungstechnischen Anlagen besonderes Gewicht verliehen. So müssen Ein-
richtungen zur Senkung des Energiebedarfs betriebsbereit erhalten und genutzt
werden. Für alle bestehenden Gebäude sind Wartungs- und Instandhaltungsarbei-
ten verpflichtend.
Gleiches gilt für alle Heizungs- und Trinkwassererwärmeranlagen sowie raumluft-
technische Anlagen. Für eine erforderliche Instandsetzung dürfen nur Originaler-
satzteile verwendet werden. Für Schäden, die auf falsche Ersatzteile zurückzufüh-
ren sind, entfällt die Gewährleistung. Um dieser Gefährdung entgegenzutreten,
empfehlen wir einen Wartungsvertrag abzuschließen. Terminlich sollte dieser so
liegen, dass sich das Gas-Brennwertgerät zur Inspektion durch den Bezirksschorn-
steinfegermeister immer in einem einwandfreien Zustand befindet. So können die
Kosten, sowohl für den Schornsteinfeger als auch für den Betrieb der Heizungsan-
lage, wirkungsvoll verringert werden.
Jegliche Veränderungen, die den normalen Betrieb der Anlage beeinträchtigen
könnten, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung vom Hersteller,
können zum Erlöschen der Garantie für die Anlage führen.
WGB EVO/WGB-M EVO/WGB-K EVO Serie H
Planungshinweise
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