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Schallschutz; Anforderungen An Das Heizungswasser - BROTJE EuroCondens SGB 400 E Technische Information

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Planungshinweise

7.12 Schallschutz

7.13 Anforderungen an das
Heizungswasser
42
Bedingt durch die vollvormischende Brennertechnik erzeugt der EuroCondens SGB
nur ein sehr geringes Betriebsgeräusch (siehe Schalldruckpegel im Abschnitt Tech-
nische Daten). Das ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil bei der Aufstellung der
Heizkessel z. B. in Dachheizzentralen. Zur Reduzierung des Luftschalls sind dadurch
in der Regel keine zusätzlichen bauseitigen Schalldämm-Maßnahmen erforderlich.
Rotierende Bauteile wie Pumpen und Gebläse können aber Körperschall verursa-
chen. Der Übertragung von Körperschall über die Gasleitung wird mit serienmäßig
eingebauten Rohrkompensatoren wirksam entgegengewirkt. Zur Vermeidung der
Schallübertragung zum Boden ist der EuroCondens SGB serienmäßig mit Dämmfü-
ßen ausgestattet. Bei höheren Anforderungen sind geeignete bauseitige Maßnah-
men zu treffen, z. B. schallabsorbierende Kesselunterlagen/Fundamente.
Bei der Verlegung der Heizwasser- und Gasrohre ist darauf zu achten, dass die
Rohre nicht starr mit dem Mauerwerk verbunden werden.
Achtung! Anforderung der Heizwasserqualität beachten!
Die Anforderungen an die Heizwasserqualität sind gegenüber früher gestiegen, da
sich die Anlagenbedingungen geändert haben:
- geringerer Wärmebedarf
- Einsatz von Gas-Brennwertgeräte-Kaskaden in größeren Objekten
- vermehrter Einsatz von Pufferspeichern in Verbindung mit Solarthermie und
Festbrennstoffkesseln.
Im Vordergrund steht dabei stets, die Anlagen so auszuführen, dass sie lange Zeit
ohne Störungen sicher ihren Dienst leisten.
Grundsätzlich reicht Wasser in Trinkwasserqualität aus, es muss aber geprüft wer-
den, ob das an der Anlage vorhandene Trinkwasser hinsichtlich Härtegrad zur Be-
füllung der Anlage geeignet ist (siehe Tabelle nach VDI 2035). Sollte dies nicht der
Fall sein, so sind verschiedene Maßnahmen möglich:
1. Zugabe eines Additives zum Füllwasser, damit die Härte im Kessel nicht aus-
fällt und sich der pH-Wert des Anlagenwassers stabil verhält (Härtestabilisa-
tor).
2. Verwendung einer Enthärtungsanlage zur Behandlung des Füllwassers.
3. Verwendung einer Entsalzungsanlage zur Aufbereitung des Füllwassers.
Die Entsalzung des Füll- und Ergänzungswassers zu vollentsalztem (VE-)Wasser
ist nicht zu verwechseln mit einer Enthärtung auf 0 °dH. Bei der Enthärtung
bleiben die korrosionswirkenden Salze im Wasser enthalten.
Achtung! Nur freigegebene Additive oder Verfahren verwenden!
Bei der Zugabe von Additiven dürfen nur die von BRÖTJE freigegeben Mittel ver-
wendet werden. Auch die Enthärtung/Entsalzung darf nur mit von BRÖTJE freige-
geben Geräten und unter Beachtung der Grenzwerte erfolgen.
Ansonsten erlischt die Garantie!
EuroCondens SGB 400 – 610 E
7306981-01 02.13

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