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Trinkwasserseitige Anbindung; Befüllung Des Heizungssystems; Inbetriebnahmeunterstützung; Garantie- Und Allgemeine Verkaufsbedingungen - BROTJE BGB 50–110 i Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise

6.30 Trinkwasserseitige Anbindung

6.31 Befüllung des Heizungssystems
6.32 Inbetriebnahmeunterstützung

6.33 Garantie- und allgemeine Verkaufsbedingungen

6.34 Service und Gewährleistung
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gieversorger, wie der Gasströmungswächter zu installieren ist. Der Gasströmungswächter muss
durch den Heizungsfachmann ausgelegt werden.
Achtung!
Bei der Dimensionierung ist die Gasart zu beachten. Für die Auslegung verwenden Sie bitte die
im Kapitel 4 „Technische Angaben" angegebenen Werte. Die dargestellten Werte beziehen sich
ausschließlich auf ein Gas-Brennwertgerät des jeweils angegebenen Typs. Werden weitere Ver-
braucher durch die Gasleitung versorgt, ist der Gasströmungswächter entsprechend dem Sum-
menvolumenstrom aller angeschlossenen Verbraucher zu dimensionieren.
Notwendiges Zubehör zum Anschluss an das Trinkwassernetz kann, sofern als Zubehör von
BRÖTJE angeboten, dem Kapitel 9 „Hydraulisches Zubehör" entnommen werden. Bei Regionen
mit hohen Kalziumkarbonathärten im Trinkwasser (> 14 °dH) sind geeignete bauseitige Maß-
nahmen zum Schutz der Anlage und insbesondere des Geräts, des Wärmetauschers und des
Speichers zu treffen.
Weitere Informationen zur Trinkwasserhärte erhalten Sie im Kapitel 13 „Trinkwassererwärmer".
Eine Trinkwasser-Anschlussgruppe kann entfallen, wenn der Hausanschluss bereits entspre-
chend ausgeführt ist und keine Absperreinrichtung zwischen Speicher/Wärmetauscher und
Sicherheitsventil installiert wurde.
Bei allen BRÖTJE Gas-Brennwertgeräten ist der für die Anlagenbefüllung vorgesehene Anschluss
zu verwenden, generell jedoch sollte das BRÖTJE Gas-Brennwertgerät und das Heizungssystem
über den Rücklauf befüllt werden. Genaue Informationen sind dem Installationshandbuch zu
entnehmen.
Für die Durchführung einer Inbetriebnahmeunterstützung bzw. für Kundendiensteinsätze gel-
ten die Bedingungen und Preisangaben der aktuellen Preisliste der Brötje Heizung Kundendienst
GmbH.
Bitte entnehmen Sie die Garantie- und allgemeinen Verkaufsbedingungen für die BRÖTJE Pro-
dukte der Technischen Preisliste. Weitere Informationen zu BRÖTJE
Garantiebedingungen finden Sie auf broetje.de.
Durch die Energieeinsparverordnung EnEV wird der Wartung und Instandhaltung von heizungs-
technischen Anlagen besonderes Gewicht verliehen. So müssen Einrichtungen zur Senkung des
Energiebedarfs betriebsbereit erhalten und genutzt werden. Für alle bestehenden Gebäude sind
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten verpflichtend.
Gleiches gilt für alle Heizungs- und Trinkwassererwärmeranlagen sowie raumlufttechnische An-
lagen. Für eine erforderliche Instandsetzung dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.
Für Schäden, die auf falsche Ersatzteile zurückzuführen sind, entfällt die Gewährleistung. Um
dieser Gefährdung entgegenzutreten, empfehlen wir einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Terminlich sollte dieser so liegen, dass sich das Gas-Brennwertgerät zur Inspektion durch den Be-
zirksschornsteinfegermeister immer in einem einwandfreien Zustand befindet. So können die
Kosten, sowohl für den Schornsteinfeger als auch für den Betrieb der Heizungsanlage, wirkungs-
voll verringert werden.
Jegliche Veränderungen, die den normalen Betrieb der Anlage beeinträchtigen könnten, ohne
vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung vom Hersteller, können zum Erlöschen der
Garantie für die Anlage führen.
Achtung!
Wenn das System nicht gespült oder nach VDI 2035 behandelt wird, erlischt die Garantie.
BGB 50–110 i
7714127-02 08.19

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