de
derlichen Befestigungsmaterialien für den vorhandenen
Baugrund ausgebildet sein.
8.2
Pflichten des Betreibers
▪ Lokal gültige Unfallverhütungs- und Sicherheitsvor-
schriften der Berufsgenossenschaften.
▪ Vorschriften zum Arbeiten mit schweren und unter
schwebenden Lasten beachten.
▪ Die benötigte Schutzausrüstung zur Verfügung stellen
und sicherstellen, dass das Personal die Schutzausrüs-
tung trägt.
▪ In geschlossenen Räumen für ausreichende Belüftung
sorgen.
▪ Wenn sich giftige oder erstickende Gase ansammeln,
sofort Gegenmaßnahmen einleiten!
8.3
Außerbetriebnahme
Bei der Außerbetriebnahme wird die Pumpe ausge-
schaltet, bleibt aber weiterhin eingebaut. Somit ist die
Pumpe jederzeit betriebsbereit.
‡ Damit die Pumpe vor Frost und Eis geschützt wird, die
Pumpe immer komplett im Fördermedium eintauchen.
‡ Die Temperatur vom Fördermedium muss immer über
+3 °C betragen.
1. Pumpe an der Bedienstelle ausschalten.
2. Bedienstelle gegen unbefugtes Wiedereinschalten si-
chern (z. B. Hautschalter absperren).
▶ Pumpe ist außer Betrieb und kann jetzt ausgebaut wer-
den.
Wenn die Pumpe nach der Außerbetriebnahme einge-
baut bleibt, die folgenden Punkte beachten:
▪ Voraussetzungen für die Außerbetriebnahme für den
kompletten Zeitraum der Außerbetriebnahme sicher-
stellen. Wenn die Voraussetzungen nicht gewährleistet
sind, die Pumpe nach der Außerbetriebnahme ausbau-
en!
▪ Bei einem längeren Zeitraum der Außerbetriebnahme in
regelmäßigen Abständen (monatlich bis vierteljährlich)
einen 5-minütlichen Funktionslauf durchführen. VOR-
SICHT! Ein Funktionslauf darf nur unter den gültigen
Betriebsbedingungen stattfinden. Ein Trockenlauf ist
nicht erlaubt! Missachtungen können einen Total-
schaden zur Folge haben!
22
Außerbetriebnahme/Ausbau
8.4
Ausbau
GEFAHR
Gefahr durch gesundheitsgefährdende Medi-
en!
Wenn die Pumpe in gesundheitsgefährdenden
Medien verwendet wird, die Pumpe nach dem Aus-
bau und vor allen weiteren Arbeiten dekontaminie-
ren! Es besteht Lebensgefahr! Angaben der Be-
triebsordnung beachten! Der Betreiber muss sicher-
stellen, dass das Personal die Betriebsordnung er-
halten und gelesen hat!
GEFAHR
Lebensgefahr durch elektrischen Strom!
Unsachgemäßes Verhalten bei elektrischen Arbeiten
führt zum Tod durch Stromschlag! Elektrische Ar-
beiten muss eine Elektrofachkraft nach den lokalen
Vorschriften ausführen.
GEFAHR
Lebensgefahr durch gefährliche Alleinarbeit!
Arbeiten in Schächten und engen Räumen sowie Ar-
beiten mit Absturzgefahr sind gefährliche Arbeiten.
Diese Arbeiten dürfen nicht in Alleinarbeit erfolgen!
Es muss eine zweite Person zur Absicherung anwe-
send sein.
WARNUNG
Verbrennungsgefahr an heißen Oberflächen!
Das Motorgehäuse kann während des Betriebs heiß
werden. Es kann zu Verbrennungen kommen. Die
Pumpe nach dem Ausschalten auf Umgebungstem-
peratur abkühlen lassen!
HINWEIS
Nur technisch einwandfreie Hebemittel ver-
wenden!
Zum Heben, Senken und Transportieren der Pumpe
nur technisch einwandfreie Hebemittel verwenden.
Sicherstellen, dass sich die Pumpe beim Heben und
Senken nicht verklemmt. Die max. zulässige Tragfä-
higkeit des Hebemittels nicht überschreiten!
8.4.1
Stationäre Nassaufstellung
‡ Pumpe außer Betrieb gesetzt.
WILO SE 2017-06