4.6
ENTSORGUNG
HINWEIS
Das Hilfsmittel darf nur nach Rücksprache und mit Ge-
nehmigung Ihres Kostenträgers entsorgt werden.
Grundsätzlich sind die jeweils geltenden nationalen gesetz-
lichen Bestimmungen zu befolgen. Alle unsere Bauteile so-
wie alle Kunststoff- und Textilteile können der Wiederver-
wertung zugeführt werden. Das Verpackungsmaterial kann
zu 100% der Wertstoffwiederverwendung zugeführt und
recycelt werden.
4.7
WARTUNG/INSPEKTION
4.7.1 Checklisten
Aus Sicherheitsgründen und um Unfällen vorzubeugen,
die aus nicht rechtzeitig erkanntem Verschleiß resultie-
ren, führen Sie bitte eine tägliche Sichtprüfung auf Risse,
Brüche, defekte Teile und Fehlfunktionen durch. Unter nor-
malen Bedingungen ist jährlich eine Inspektion durch den
Reha-Techniker erforderlich.
HINWEIS
Diese ist entsprechend der folgenden Wartungsliste
durchzuführen und hier zu dokumentieren.
WANN
WAS
Vor jeder Fahrt
Räder/Steckachsen auf festen Sitz überprüfen.
Bremsen auf Funktionstüchtigkeit überprüfen
Möglichst vor jeder
Rahmenrohre auf mögliche Beschädigung über-
Fahrt
prüfen.
Funktionstüchtigkeit aller Klemmhebel und/oder
Exzenterspanner und/oder aller Winkelverstelle-
lemente
Spätestens alle 4
Verschraubungen überprüfen
Wochen
(speziell von allen VER-stellbaren Teilen, die ei-
ner Belastung ausgesetzt sind wie Pelotten,
Beinstützen etc.)
Bowdenzüge überprüfen und ggf. nachstellen
Lenkräder von Schmutz/Flusen säubern
Alle 2-3 Monate
Alle bewegliche Teile wie Bremsgelenke, Steck-
(je nach Fahr leis-
achsen etc. reinigen und schmieren
tung auch früher)
Reifenprofile kontrollieren
Speichen nachziehen
Spätestens alle 6
Rahmenrohre auf Risse, Korrosion und Schäden
Monate
überprüfen
(je nach Fahr leis-
Feststellbremse warten
tung auch früher)
Die Inspektion ist nach geltendem Recht § 33 Abs. 1,4 SGB
V (Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung) Teil der
Versorgungsverpflichtung Ihres Kostenträgers und wird von
diesem übernommen.
Zur detaillierten Abstimmung empfehlen wir Ihnen, sich
bereits im Vorfeld mit Ihrem Kostenträger darüber abzu-
sprechen.
4.7.2 Wartungsliste
Der folgende Wartungsplan basiert auf unserer langjähri-
gen Erfahrung und ist ein verbindlicher Leitfaden, mit dem
Sie Ihr Hilfsmittel - möglichst lange - in einem gebrauchssi-
cheren Zustand erhalten können.
Bedenken Sie aber, dass selbst turnusmäßig durchgeführ-
ten Wartungen keine Garantie für eine Gebrauchs- und Ver-
kehrssicherheit sein können. Ggf. müssen einzelne Repa-
raturen und/oder Nachstellarbeiten unverzüglich ausge-
führt werden, um Sie nicht in erhebliche Gefahr zu bringen.
BEMERKUNGEN
Das Rad darf sich nicht aus der Steckachse ziehen lassen. Der Arretier-
knopf der Steckachse muss auf der Innenseite sichtbar aus der Nabe he-
rausschauen.
ACHTUNG
Wenn die Bremse nicht richtig wirkt (verschmutzte Bremsbacken oder
defekte Bowdenzüge etc.), umgehend wegen einer qualifizierten In-
standsetzung an ein Sanitätshaus wenden.
ACHTUNG
Bei Verformung und/oder bei Bildung von Rissen an den Schweißnäh-
ten umgehend an ein Sanitätshaus wenden.
ACHTUNG
Das Hilfsmittel darf bis zur vollständigen Behebung des Schadens
nicht benutzt werden.
Durch den täglichen Einsatz und die damit einhergehenden perma nenten
Erschütterungen können sich Schrauben u.U. lösen. Deswegen raten wir
dringend, spätestens einmal monatlich syste ma tisch ALLE Schraubverbin-
dungen nachzu ziehen.
Alle Bauteile vor dem Schmieren gründlich reinigen und von Altölresten
befreien. Danach mit einigen Tropfen Maschinen-Öl versehen und über-
schüssiges Öl abwischen.
Nach Möglichkeit vom Sanitätshaus ausführen lassen.
Vom Sanitätshaus ausführen lassen! Für die äußere Sichtkon trolle bitte
alle Pelotten sowie die Fußplatten entfernen.
Nur vom Sanitätshaus ausführen lassen! Bremse auf Ermüdungs- oder
Verschleißerscheinungen aller Einzelteile inspizieren.
Bedienungsanleitung
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