Garantie
Sie haben sich für ein hochwertiges Produkt von Rehatec entschieden.
Auf das von uns gelieferte Stehgerät verpflichten wir uns zu:
Sofern nachweislich ein Werkstoff- oder Herstellungsfehler vorliegt, werden
schadhafte Teile kostenlos ersetzt. Abänderungen und konstruktive Eingriffe,
die über die Anpassung an die persönliche Körpergröße hinausgehen, können
nicht mehr von uns als Hersteller verantwortet werden. Das Produkt hat bei
normalem, bestimmungsgemäßen Einsatz eine Lebensdauer von 5 Jahren.
Sollte das Produkt nach dieser Zeit noch verwendet werden, empfehlen wir
eine Prüfung und Überarbeitung durch Rehatec. Technische Änderungen
sind vorbehalten.
Garantiebedingungen
1) Reklamationen müssen uns umgehend schriftlich mitgeteilt werden.
2) Die Garantie gilt nicht, wenn ohne unsere schriftliche Genehmigung
Konstruktionsänderungen vorgenommen wurden.
3) Die Garantie gilt nur bei normaler Anwendung, jedoch nicht wenn
das Hilfsmittel Verhältnissen und Situationen ausgesetzt wird, die
dem vorgesehenen Anwendungsbereich nicht entsprechen.
4) Die Garantie gilt nur, wenn Originalteile verwendet werden, auch
nicht in Kombination mit Teilen anderen Ursprungs (Siehe auch
Punkt 3).
5) Defekte oder ausgetauschte Teile sind unser Eigentum.
6) Erstattung oder Gutschrift erfolgt nur dann, wenn wir das Hilfsmittel
nicht innerhalb einer angemessenen Zeit reparieren oder in einen
funktionstauglichen Zustand bringen können.
7) Die Garantie hat nur Bestand, wenn das in dem Land genutzt wird,
für das es hergestellt wurde. Die Garantie deckt keine Unfallschäden,
8) Die Garantie erlischt bei Entfernen der Seriennummer
3 Jahren Garantie auf die Bauteile*
* Polsterteile sind ausgeschlossen
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