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Besondere Vorkehrungen Für Den Brandschutz Bei Bodenbelag Im; Nahbereich Der Feuerstelle; Tragende Bauteile Aus Beton Und Stahlbeton; Besondere Vorkehrungen Für Den Brandschutz Bei Angrenzenden Brennbaren Bauteilen - Spartherm Varia 2L- 55h GET DH Montage- Und Betriebsanleitung

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Besondere Vorkehrungen für den Brandschutz bei Bo-
denbelag im Nahbereich der Feuerstelle
Bei Teppichböden, Parkett, etc. ist eine Funkenschutzvorlage aus einem
feuersfesten Bodenbelag und nicht brennbarem Material (z.B. Naturstein)
herzustellen.
Wird ein Stehrost (nicht im Lieferumfang enthalten) von mindestens 10 cm Höhe
fest eingebaut, so genügen die vorgenannten Mindestabstände, und zwar
abweichend vom Stehrost gemessen.
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Tragende Bauteile aus Beton und Stahlbeton

Die Kamine sind so aufzustellen, dass sich seitlich der Austrittstellen für die
Warmluft innerhalb eines Abstandes von 50 cm und bis zu einer Höhe von 50 cm
über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile aus Beton oder Stahlbeton
befinden.
5.1.1
Besondere Vorkehrungen für den Brandschutz bei angren-
zenden brennbaren Bauteilen:
1)
Zwischen Einbaumöbeln und Kaminverkleidungen muss ein Abstand
von mind. 5 cm liegen.
2)
Bei Bauteilen, die nur mit kleinen Flächen anstoßen (Wand-, Boden-
oder Deckenverkleidung), empfiehlt sich ein Zwischenraum von 1 cm.
3)
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn, nach oben und nach
den Seiten mindestens 80 cm Abstand zu Bauteilen aus brennbaren
Baustoffen oder brennbaren Bestandteilen sowie zu Einbaumöbeln ein-
gehalten werden.
4)
Bei Anordnung eines auf beiden Seiten belüfteten Strahlungsschutzes
genügt ein Abstand von 40 cm. Dabei muss der belüftete Abstand des
Strahlungsschutzes mindestens 2 cm betragen.
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Holzbalken

Holzbalken dürfen nicht im Strahlungsbereich der Brennzelle angebracht werden.
Holzbalken über einen Kamin müssen mit einem Mindestabstand von 1 cm voll
umlüftet sein. Eine direkte Verankerung mit Wärmebrücken ist nicht erlaubt.
9. Dämmschichten
Aufgrund der Angaben der Prüfinstitute und der geltenden Normen beziehen sich
alle Aussagen zu Dämmstoffen auf Mineralwolle als Referenzdämmstoff (nach
AGI-Q-132), wie nachfolgend näher ausgeführt. Alternativ können auch andere
geeignete Dämmstoffe verwendet werden. Diese müssen vom DIBT zugelassen
bzw. mit einer Zulassung versehen sein.
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Wärmedämmstoffdicken
Zur Herstellung der Dämmschichten sind Matten, Platten oder Schalen aus
Silikatischen Dämmstoffen (Stein, Schlacke sowie Keramikfasern) der Baustoff-
klasse A1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer oberen Anwendungsgrenztemperatur
von mindestens 700 °C bei Prüfung nach DIN 52271 und einer Nennrohdichte
von 80 kg/m3 zu verwenden.
(siehe „Besondere Hinweise zur Dämmung
Anbauwand / Seitenwand") Alle verwendeten Dämmstoffe müssen eine
Dämmstoffkennziffer nach AGI-Q 132 aufweisen. Die Dämmstoffkennziffer darf
an keiner Stelle die Ziffernfolge „99" beinhalten! Sofern diese Dämmschicht nicht
von Wänden, Verkleidungen oder angrenzenden Platten allseitig gehalten wird,
sind Befestigungen im maximalen Abstand von höchstens 33 cm zueinander
anzubringen. Andere Dämmstoffe, z.B. aus Blähbeton oder mineralischen
Baustoffen, müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen
Instituts für Bautechnik Berlin (DIBt) aufweisen. Diese müssen gem. Hersteller-
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