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Schutz Im Bereich Vor Der Feuerraumöffnung; Besondere Vorkehrungen Für Den Brandschutz Bei Bodenbelag Im Nahbereich Der Feuerstelle - Spartherm Magic Betriebsanleitung

Brennzelle
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5.3 SCHUTZ IM BEREICH VOR DER
FEUERRAUMÖFFNUNG
Vor Feuerstätten, die offen betrieben werden können, sind Fußböden aus
brennbaren Baustoffen nach vorn entsprechend der Höhe des Feuerraum-
bodens bzw.des Feuerbocks über dem Fußboden zuzüglich 30 cm (jedoch
mindestens 50 cm),seitlich entsprechend der Höhe des Feuerraumbodens
bzw. des Feuerbocks über dem Fußboden zuzüglich 20 cm (jedoch min-
destens 30 cm) durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu
schützen.
Der nicht brennbare Belag kann aus Keramik (z. B. Kacheln, Fliesen), aus
Naturstein oder anderen mineralischen Baustoffen (z. B. Marmor, Granit),
aus Metall mit mindestens 1 mm Dicke oder aus entsprechend belastbarem
Glas bestehen. Der Belag muss gegen Verschieben gesichert bzw. befestigt
sein.
5.3.1 BESONDERE VORKEHRUNGEN FÜR DEN BRAND-
SCHUTZ BEI BODENBELAG IM NAHBEREICH
DER FEUERSTELLE
Bei Teppichboden, Parkett, etc. ist eine Funkenschutzvorlage aus einem
feuerfesten Bodenbelag und nicht brennbarem Material (z.B. Naturstein)
herzustellen
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