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Absperrvorrichtung Im Abgasweg; Drosselvorrichtung; Brandschutz An / In Der Kaminanlage; Besondere Vorkehrungen Für Den Brandschutz - Spartherm Premium V-ASh Aufbauanleitung

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in Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen und Verbrennungsluftlei-
tungen, die Brennwände überbrücken, so herzustellen, dass Feuer und
Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden
können.
ANMERKUNG
Wie die vorgenannte Vorschrift erfüllt werden kann, lässt sich der brand-
aufsichtlichen Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen
an Lüftungsanlagen (Musterentwurf ) – Fassung Januar 1984 – entnehmen.
4. ABSPERRVORRICHTUNG IM
ABGASWEG
Kaminanlagen mit Spartherm-Brennzellen dürfen eine Absperrvorrichtung
im Abgasweg haben. Die Absperr vorrichtung dar f die Prüf- und Rei-
nigungsarbeiten an Verbindungsstücken nicht behindern und sich nicht
selbstständig schließen können. Die Stellung der Absperrvorrichtung muss
von außen erkennbar sein, z.B. an der Stellung des Bedienungsgriffes.
Absperrvorrichtungen dürfen nur im Abgassammler, Abgasstutzen oder
im Verbindungsstück eingebaut werden. Anstelle der Absperrvorrichtung
können bei Brennzellen mit Feuerraumtüren Drosselvorrichtungen ange-
ordnet werden.

4.1 DROSSELVORRICHTUNG

Drosselvorrichtungen dürfen nur im Abgasstutzen oder im Verbindungs-
stück eingebaut werden. Drosselvorrichtungen müssen leicht bedienbar
sein. Sie müssen Öffnungen als Kreisanschnitt bzw. Kreisabschnitt haben,
die in zusammenhängender Fläche nicht weniger als 3 % der Querschnitts-
fläche, mindestens aber 20 cm
2
groß sind. Die Stellung der Drosselvor-
richtung muss an der Einstellung des Bedienungsgriffes erkennbar sein.
5. BRANDSCHUTZ AN / IN DER
K AMINANLAGE
5.1 BESONDERE VORKEHRUNGEN FÜR DEN
BRANDSCHUTZ
5.1.1 BODENBELÄGE IM NAHBEREICH DER
FEUERSTÄTTE
Bei einem nicht feuerfesten Bodenbelag aus brennbarem Material (z.B.
bei Teppichboden, Parkett, etc.) ist eine feuerfeste Funkenschutzvorlage
aus nicht brennbarem Material (z.B. entsprechend belastbares Glas,
Naturstein, Kacheln, Fliesen, Marmor, Granit oder anderen mineralischen
Baustoffen) herzustellen. Bei einer Vorlage aus Metall muss diese mind. 1
mm stark sein. Der Belag muss gegen Verschieben befestigt und gesichert
sein. Vor Feuerstätten, die mit geschlossener Feuerraumtür betrieben wer-
den, muss die Funkenschutzvorlage nach vorne 500 mm und zu den Seiten
300 mm erfassen. Vor Feuerstätten, die mit offener Feuerraumtür betrie-
ben werden, muss die Funkenschutzvorlage nach vorne entsprechend der
Höhe des Feuerraumbodens über den Fußboden ( H ) zuzüglich 300 mm
( jedoch mind. 500 mm) und seitlich entsprechend der Höhe des Feuer-
raumbodens über dem Fußboden (H) zuzüglich 200 mm ( jedoch mind. 300
mm) entsprechen.
Wird ein Stehrost (nicht im Lieferumfang enthalten) von mindestens 10 cm
Höhe fest eingebaut, so genügen die vorgenannten Mindestabstände und
zwar abweichend vom Stehrost gemessen.
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