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EdilKamin KLIMA Montageanleitung Seite 13

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RAUCHABZUG
Das Rauchabzugsystem darf nur für diesen Heizofen genutzt werden (eine Mitnutzung des Rauchzugrohrs durch andere
Vorrichtungen ist nicht zulässig) (siehe Beispiele Abb. 1, 2, 3, 4).
Vor der Aufstellung des Heizofens ist zu kontrollieren, dass das Rauchzugrohr für den Rauchabzug geeignet ist. Auch wenn ein
etwaiger früherer Herd oder Heizofen, der mit dem selben Rauchzugrohr verbunden war, einwandfrei funktioniert hat, lässt sich
daraus nicht schließen, dass es sich ebenso für den neuen Heizofen eignet.
Bei der Installation des Holzheizofens muss die Position des Rauchzugrohrs berücksichtigt werden; die Abmessungen des
Rauchzugrohrs müssen den Vorgaben entsprechen, die in der nachstehenden Übersicht aufgeführt sind. Es empfiehlt sich die
Verwendung wärmegedämmter Rauchzugrohre aus feuerfestem Material oder aus rostfreiem Stahl mit rundem Querschnitt und
glatten Innenwänden. Der Querschnitt des Rauchzugrohrs muss über seine gesamte Höhe konstant bleiben (es wird eine
Mindesthöhe von 4 m empfohlen). Es ist zweckmäßig, an der Basis des Rauchzugrohrs eine Auffangkammer für Festpartikel und
etwaiges Kondenswasser vorzusehen. Rauchzugrohre in schlechtem Zustand, aus ungeeignetem Material (Asbest, Zinkstahl, gerif-
feltem Stahl o. ä. bzw. mit rauer oder poröser Innenwand) sind gesetzwidrig und können den sachgerechten Betrieb des Heizofens
in Frage stellen.
Das Rauchzugrohr hat folgende Grundanforderungen zu erfüllen:
"
rauchtemperaturfest bis mindestens 450° C.
"
mit zweckmäßiger Wärmedämmung, um Kondenswasserbildung zu verhüten
"
mit gleichbleibendem Querschnitt, nahezu senkrechtem Verlauf und ohne Neigungen von mehr als 45°
"
innen sollte das Rohr möglichst kreisrund sein; bei einer rechteckigen Rohrform darf das Verhältnis der Seiten zueinander
maximal 1,5 betragen
"
Innendurchmesser von einer Größe, die nicht unter dem entsprechenden Wert laut Datenblatt des Heizofens liegen darf
"
darf nur einen Feuerraum (Kamin oder Heizofen) versorgen
Für bereits vorhandene oder zu große Rauchzugrohre empfiehlt sich die Einfassung in ein Zwischenrohr aus nicht rostendem Stahl
mit passendem Durchmesser und zweckmäßiger Wärmedämmung.
Vor der Installation des Heizofens ist unbedingt zu kontrollieren, dass sich das Rauchzugrohr in gutem Zustand befindet und frei
von Ablagerungen ist.
Der Schornstein hat folgende Grundanforderungen zu erfüllen:
"
Innenquerschnitt an der Basis identisch mit dem des Rauchzugrohrs
"
Auslassquerschnitt mindestens doppelt so groß wie der des Rauchzugrohrs
"
Position nicht windschattig, über der Dachhöhe und außerhalb des Rückströmbereichs.
Das Rauchabzugssystem muss an jeder Stelle inspektionierbar sein. Wenn es festinstalliert ist, muss es Inspektionsöffnungen für die
Reinigung aufweisen. Wenn der Rauchkanal im Freien liegt, muss er wärmegedämmt sein; wenn der Rauchkanal in ein
Rauchzugrohr mündet, muss dieses für Festbrennstoffanlagen zugelassen sein und - sofern es einen Durchmesser von 150 mm
übersteigt - durch ein Rohr geführt werden; außerdem ist der Rauchabzug zum Mauerwerk hin abzudichten. Unter Rauchzugrohr
versteht man die Rohrleitung, die vom Aufstellungsraum des Heizofens bis zum Dach des Gebäudes ins Freie führt.
RAUCHKANAL
Als Rauchkanal bezeichnet man das Zwischenstück, das den Rauchauslass des Heizofens mit dem Einlass des Rauchzugrohrs ver-
bindet. Der Rauchkanal muss aus starren Stahl- oder Keramikrohren ausgeführt werden; biegsame Rohre oder aus Zementfaser
sind nicht zulässig. Waagerechte oder gar nach unten geneigte Rohrabschnitte sind zu vermeiden.
Etwaige Querschnittveränderungen sind nur beim Rauchauslass des Heizofens, nicht aber beispielsweise bei der Verbindung zum
Rauchzugrohr zulässig. Neigungen von mehr als 45° sind unzulässig (siehe Abbildungen 1,2,3,4). Die Verbindung zwischen der
Einlassöffnung des Stahlrohrs und der Rauchauslassöffnung des Heizofens ist mit hitzefestem Kitt abzudichten.
DROSSELKLAPPE
Es wird empfohlen, eine Drosselklappe (Absperrschieber) in den Rauchkanal einzubauen. Die Klappe muss leicht bedienbar sein,
und ihre Stellung muss anhand ihres Drehreglers von außen erkennbar sein. Die Klappe muss in der eingestellten Position verblei-
ben und darf sich nicht selbsttätig schließen können.
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