2.7
Persönliche Schutzausrüstung
2.7
Persönliche Schutzausrüstung
Bei der Arbeit ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich, um die Ge-
sundheitsgefahren zu minimieren.
m Die für die jeweilige Arbeit notwendige Schutzausrüstung während der Arbeit stets tra-
m Im Arbeitsbereich vorhandene Schilder zur persönlichen Sicherheit beachten!
Arbeitsschutzkleidung
ist eng anliegende Arbeitskleidung mit geringer Reißfestigkeit, mit engen Ärmeln und
ohne abstehende Teile.
Keine Ringe und Ketten tragen.
Schutzhelm
zum Schutz vor herabfallenden und umherfliegenden Teilen.
Sicherheitsschuhe
zum Schutz vor schweren herabfallenden Teilen.
Schutzhandschuhe
zum Schutz der Hände vor Reibung, Abschürfungen, Einstichen oder tieferen Verlet-
zungen sowie vor Berührung mit heißen Gegenständen.
Bei besonderen
Arbeiten tragen.
Schutzbrille
zum Schutz der Augen vor umherfliegenden Teilen und Flüssigkeitsspritzern.
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Betriebsanleitung b maXX BM4400, BM4600, BM4700
Dokument-Nr.: 5.12008.09
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gen.
Baumüller Nürnberg GmbH