10
Entsorgung
10.2
Entsorgung
Die folgenden Punkte gelten uneingeschränkt. Je nach nationaler Gesetzgebung
die daraus resultierenden Maßnahmen festlegen und durchführen.
1. Alle Teile, Hilfs- und Betriebsstoffe aus der Maschine durch Fachpersonal
entfernen.
Dabei diese sortenrein trennen.
2. Alle Abfallprodukte nach den örtlichen Vorschriften und Richtlinien für Recy-
cling- oder Sondermüll durch autorisierte Unternehmen entsorgen lassen.
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