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3.8 Umweltschutzvorschriften

Pos: 68 /TD/Sicherheit/Umweltschutzvorschriften Schmierfette-Hydrauliköl-Kühlmittel @ 0\mod_1158223424304_6.doc @ 2197 @ @ 1
Pos: 69 /TD/Sicherheit/Umweltschutzvorschriften Elektronische Bauteile-Isolierung-Altmetall @ 4\mod_1205143314853_6.doc @ 32562 @ @ 1
Pos: 70 /=== Seitenumbruch === @ 0\mod_1158819844943_0.doc @ 2981 @ @ 1
19
Bei allen Arbeiten an und mit der Anlage sind die gesetzlichen Pflichten zur
Abfallvermeidung und ordnungsgemäßen Verwertung/Beseitigung einzuhalten.
Nicht mehr verwendbare Problemstoffe, wie Schmiermittel oder Batterien, gehören
nicht in den Müll oder in das Abwasser.
Bei Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen wassergefährdende
Stoffe wie
Schmierfette und -öle
Hydrauliköle
Kühlmittel
lösungsmittelhaltige Reinigungsflüssigkeiten dürfen nicht den Boden
belasten oder in die Kanalisation gelangen!
Diese Stoffe müssen in geeigneten Behältern aufbewahrt, transportiert,
aufgefangen und entsorgt werden!
Hinweis
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass nationale Umweltvorschriften beachtet
werden.
Diese Ofenanlage enthält bei Auslieferung keine Stoffe die eine Klassifizierung als
Sondermüll erforderlich machen. Jedoch können sich beim Betrieb in der
Isolierung des Ofens Rückstände von Prozessstoffen ansammeln. Diese sind
möglicherweise gesundheitsgefährdend und/oder umweltgefährdend.
Ausbau der elektronischen Bauteile und Entsorgung als Elektroschrott.
Entnahme der Isolierung und Entsorgung als Sondermüll/Gefahrstoff
(siehe Kapitel Wartung, Reinigung und Instandhaltung - Umgang mit
keramischem Fasermaterial).
Entsorgung des Gehäuses als Altmetall.
Für die Entsorgung von den oben aufgeführten Materialien kontaktieren
Sie bitte die für Sie verantwortlichen Entsorgungsbetriebe.
Alle Informationen ohne Gewähr; Fehler und Änderungen vorbehalten

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