Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Anforderungen An Den Betreiber Der Anlage - Wieland ZENOTEC Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Pos: 47 /TD/Sicherheit/Überschrift - Anforderungen an den Betreiber der Anlage @ 0\mod_1167823775531_6.doc @ 5155 @ 2 @ 1

3.2 Anforderungen an den Betreiber der Anlage

Pos: 48 /TD/OEM-Module/ZENOTEC Fire Cube - Firma Wieland/Anforderungen an den Betreiber der Anlage - ZENOTEC Fire Cube @ 24\mod_1338969649140_6.doc @ 163329 @ @ 1
Pos: 49 /=== Seitenumbruch === @ 0\mod_1158819844943_0.doc @ 2981 @ @ 1
15
Die Aufstellhinweise und Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten, andernfalls
gilt der Ofen als nicht bestimmungsgemäß verwendet und jegliche Ansprüche
gegenüber Wieland Dental + Technik GmbH & Co. KG entfallen.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis nur dann erreicht werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der
Sorgfaltspflicht des Betreibers der Anlage, diese Maßnahmen zu planen und ihre
Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass
alle Schadgase aus dem Arbeitsbereich herausgeführt werden müssen,
z.B. durch eine Absauganlage,
die Absaugeinrichtung eingeschaltet wird,
der Arbeitsraum ordnungsgemäß belüftet wird,
die Anlage nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben
wird und besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre
Funktionstüchtigkeit überprüft werden,
erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für das Bedienungs-,
Wartungs- und Reparaturpersonal zur Verfügung stehen und benutzt
werden,
diese Betriebsanleitung einschließlich der Zulieferdokumentation an der
Anlage aufzubewahren ist. Es muss gewährleistet sein, dass alle
Personen, die Tätigkeiten an der Anlage auszuführen haben, die
Betriebsanleitung jederzeit einsehen können,
alle Sicherheits- und Bedienhinweisschilder an der Anlage sich in einem
gut lesbaren Zustand befinden. Beschädigte oder unlesbar gewordene
Schilder sind umgehend zu erneuern,
dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von
Arbeitssicherheit und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die gesamte
Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt,
in einer Gefährdungsbeurteilung (Deutschland siehe
Arbeitsschutzgesetzes § 5) die weiteren Gefahren ermittelt werden, die
sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort der Anlage
ergeben,
in einer Betriebsanweisung (Deutschland siehe
Arbeitsmittelbenutzungsverordnung § 6) alle weiteren Anweisungen und
Sicherheitshinweise zusammengefasst werden, die sich aus der
Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze an der Anlage ergeben haben.
Anzulernendes Bedienungspersonal zunächst unter Aufsicht einer
erfahrenen Person an der Anlage arbeitet. Die abgeschlossene und
erfolgreiche Einweisung muss schriftlich bestätigt werden.
Hinweis
In Deutschland ist die allgemeine Unfallverhütungsvorschriften VBG bzw. BGZ zu
beachten. Es gelten die nationalen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen
Verwendungslandes
Alle Informationen ohne Gewähr; Fehler und Änderungen vorbehalten

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis

Fehlerbehebung

loading

Inhaltsverzeichnis