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9. Entsorgung
Messwerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt wer-
den. Das Produkt und Zubehör darf nicht im Hausmüll entsorgt werden. Entsorgen Sie das Produkt sachge-
mäß. Befolgen Sie die länderspezifischen Entsorgungsvorschriften.
Nur für EU-Länder
Werfen Sie Messwerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in nationales Recht, müssen nicht mehr gebrauchs-
fähige Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
10. Gewährleistung
Der Hersteller garantiert dem aus der Gewährleistungskarte ersichtlichen ursprünglichen Käufer (Ersterwer-
ber) die Fehlerfreiheit des Produktes für die Dauer von zwei Jahren ab Übergabe. Die Gewährleistung be-
schränkt sich auf Reparaturen und / oder Ersatz nach Wahl des Herstellers. Mängel aufgrund unsachgemäßer
Behandlung durch den Käufer oder durch Dritte, natürliche Verschleißerscheinungen und optische Mängel,
die die Verwendung des Gerätes nicht beeinflussen, werden von dieser Gewährleistung nicht erfasst.
Ansprüche aus dieser Gewährleistung können nur geltend gemacht werden, wenn zusammen mit dem Gerät
die vom Verkäufer ausgefüllte und mit Datum und Firmenstempel versehene Gewährleistungskarte eingereicht
wird. Bei Gewährleistungsanspruch vergütet der Hersteller die Transportkosten. Die Dauer der Gewährleistung
wird durch Reparaturen oder Ersatzteilarbeiten, die im Rahmen der Garantie erfolgen, nicht verlängert.
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