Produktbeschreibung
Explosionsschutz
2 . 4
● Der TRANSIC121LP ist für einen prozessseitigen Einsatzbereich von 800 mbar
1400 mbar
schen der Ex-Zertifizierung.
● Der TRANSIC121LP muss innerhalb der im Kapitel Technischen Daten (→ S. 111, 10.3)
beschriebenen Spezifikationen betrieben werden. Ein Betreiben des TRANSIC121LP
außerhalb der Spezifikationen führt zum Erlöschen der Ex-Zertifizierung.
● Der TRANSIC121LP wurde nicht bezüglich der Sicherheitsfunktion nach 94/9/EG,
Anhang II, Abschnitt 1.5 bewertet.
Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
Der TRANSIC121LP verfügt über eine FM-Zulassung für Class I, Division 2, Gasgruppen
A,B,C und D.
Der Sensor verfügt über die Zulassung Class I, Division 1 und 2. Er ist für eine Installation
im Innen- sowie Aussenbereich mit einer Gehäuseschutzart IP66 zugelassen. Die Tempera-
turklasse ist T4.
TRANSIC121LP · Betriebsanleitung · 8014115 V 2.0 · © SICK AG
Transmitter:
● Transmitter
– Gas
außerhalb Prozess: Class I, Division 2
innerhalb Prozess: Class I, Division 1,2
▸
Am und im Gerät keine Bauteile entfernen, hinzufügen oder verändern, sofern
dies nicht in offiziellen Informationen des Herstellers beschrieben und spezifi-
ziert ist. Andernfalls erlischt die Zulassung für den Einsatz in explosionsgefähr-
deten Bereichen.
▸
Die Wartungsintervalle (→ S. 96, §7.2) einhalten.
▸
Der TRANSIC121LP darf nur in Bereichen betrieben werden, die der EX-Kenn-
zeichnung (siehe Typenschild) des Transmitters entsprechen. Überprüfen Sie
die Anforderungen des Einbauorts mit der Ex-Zulassung des Geräts.
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Der TRANSIC121LP darf nur durch Personal installiert werden, das in den
anwendbaren Normen geschult ist.
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Der TRANSIC121LP darf nicht verändert werden. Jede Änderung am Gerät
führt zum Erlöschen der Ex-Zertifizierung
zertifiziert. Die Verwendung in abweichenden Drücken führt zum Erlö-
a
VORSICHT: Explosionsgefahr bei Nichtbeachtung der technischen Daten
Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, müssen bei der Installation alle
technische Daten beachtet und befolgt werden.
▸
Beachten Sie die Spezifikationen auf der Kontrollzeichnung → S. 120, 10.4
bis
a
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