IDENTIFIZIERUNGSDATEN
(Abb. 1)
Jedes Fahrzeug ist mit einer Identifizierungs-
nummer auf dem Fahrgestell und auf der Mo-
torlagerung
versehen.
Diese Nummer ist im Kraftfahrzeugbrief einge-
tragen und dient gemäß Gesetz zur Identifizier-
ung des Fahrzeuges.
1.1
ERSATZTEILE
Im Falle eines Austausches von Ersatzteilen
verlangen und versichern Sie sich, daß es nur
Moto Guzzi
enfalls wird keine Garantie gewährleistet.
1.2
GARANTIE
Die Garantie ist vom Tage der Lieferung an für
Monate gültig, mit Beschränkung einer
von 10.000 Km. Erlischt wenn irgendwelche
Veränderungen
oder
men werden.
Die Garantie ist ungültig für Reifen und andere
Zusatzteile, welche nicht im Werk SEIMM Moto
Guzzi hergestellt sind.
sind, ander-
Wettbewerbe
vorgenom-
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