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Jungheinrich ECR 327 Betriebsanleitung Seite 95

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Alle Hydrauliksysteme sollten regelmäßig überprüft und gewartet werden. Hydraulik-
zylinder, Ventile, Schläuche, Beschläge sowie alle anderen Hydraulik-Komponenten
sollten regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sich kein Drift oder
Leck in einem Ausmaß entwickelt hat, das eine Gefahr darstellen könnte.
Die Anweisungsschilder, Kennzeichnungen und Aufkleber des Herstellers, die Hin-
weise zur Tragfähigkeit, zum Betrieb und zur Wartung enthalten, müssen in einem
lesbaren Zustand erhalten werden.
Batterien, Motoren, Regler, Begrenzungsschalter, Schutzvorrichtungen, elektrische
Leiter und Anschlüsse müssen überprüft und nach allgemein anerkannten Verfahren
gewartet werden. Der Zustand der elektrischen Isolation muss besonders intensiv
überprüft werden.
Beim Austausch der Kontakte in einem der Batterieanschlüsse müssen die An-
schlussverfahren des Batterieherstellers beachtet werden, um Verletzungen und/
oder Beschädigungen zu vermeiden.
Die Flurförderzeuge sollten in einem sauberen Zustand gehalten werden, um das
Brandrisiko zu minimieren und lockere oder defekte Teile schnell erkennen zu kön-
nen.
Modifikationen und/oder Ergänzungen des Flurförderzeugs und/oder der Hardware
oder Software, die die vorgegebene Tragfähigkeit, den sicheren Betrieb des Flurför-
derzeugs oder die Notfall-Steuerungen oder –Vorrichtungen beeinträchtigen, sollten
nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Herstellers durchgeführt werden.
Wenn solche Modifikationen und/oder Ergänzungen schriftlich vom Hersteller freige-
geben sind, müssen alle Schilder, Kennzeichnungen oder Warnhinweise in Bezug
auf Tragfähigkeit, Betrieb und Wartung entsprechend geändert werden.
Es ist darauf zu achten, dass alle Ersatzteile einbaugleich mit den ursprünglichen
Komponenten sind und in Bezug auf Qualität und Leistung mindestens der Original-
ausstattung entsprechen. Alle Teile müssen entsprechend den Anweisungen des
Herstellers eingebaut werden.
Räder, Stützräder, Boden- oder Radsicherungen, Lenk- und Steuermechanismen,
Befestigungs- und Warnvorrichtungen, Beleuchtungen, Hub-Überlastungssysteme,
Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, Hub- und Senkmechanismen sowie Rahmen-
Querträger müssen sorgfältig und regelmäßig überprüft und in einem sicheren Be-
triebszustand gehalten werden.
Beim Austausch der Batterien bei batteriebetriebenen Flurförderzeugen müssen die
Ersatzbatterien ein Gewicht haben, das sich innerhalb des auf dem Typenschild des
Herstellers angegebenen Minimal- bzw. Maximalbereichs bewegt.
Überprüfung und Reparatur der an Flurförderzeugen verwendeten Gabeln:
Die derzeit verwendeten Gabeln müssen mindestens alle 12 Monate (im Falle einer
einseitigen Schwenkbetätigung) auf Beschädigung oder dauerhaften Deformation
überprüft werden. Bei intensiver Nutzung sind häufigere Überprüfungen erforderlich.
Die Tragfähigkeit eines einzelnen Gabelzinkens: Bei paarweise verwendeten Gabeln
(normale Konfiguration) muss die Nenn-Tragfähigkeit der einzelnen Zinken mindes-
tens die Hälfte der Nenn-Tragfähigkeit des Flurförderzeugs gemäß Vorgaben des
Herstellers betragen, und der Lastschwerpunktabstand (Nennwert) muss auf dem
Typenschild des Flurförderzeugs angegeben sein.
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