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Sicherheitseinrichtung Und Warnschilder - Jungheinrich ECR 327 Betriebsanleitung

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3.5

Sicherheitseinrichtung und Warnschilder

Sicherheitseinrichtung und Warnschilder: Die in der vorliegenden Betriebsanlei-
tung beschriebenen Sicherheitseinrichtungen, Warnschilder und Warnhinweise müs-
sen immer befolgt werden.
Warnsysteme: Alle Flurförderzeuge müssen über eine Signalhupe, eine Pfeife, ei-
nen Gong oder andere akustische Systeme verfügen, die vom Bediener betätigt wer-
den können.
Der Betreiber muss entscheiden, ob es aufgrund der Betriebsbedingungen erforder-
lich ist, dass das Flurförderzeug über zusätzliche akustische oder optische Systeme
- wie zum Beispiel Arbeitsbeleuchtung oder Rundumblinkleuchte - verfügt und ist für
die Verwendung und Wartung dieser Systeme verantwortlich.
Der Betreiber sollte zusammen mit dem Hersteller das (die) Zeitintervall(e) für die Be-
tätigung der Warnsysteme festlegen.
Nach Bedarf müssen Verkehrszeichen, Warnsysteme und andere Sicherheitseinrich-
tungen verwendet werden, um das Personal vor dem Kontakt mit Flurförderzeugen
oder den von den Flurförderzeugen betätigten Anlagen zu warnen und zu schützen.
Dazu gehören auch Anlagen, die mit dem Fahrzeugsystem interagieren sollen.
E 23

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Diese Anleitung auch für:

Ecr 336

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