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Siemens SIMATIC S5-100U Ex Handbuch Seite 83

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S5-100U Ex-Baugruppen
Tab. 4.9
Übersicht zur Zündschutzart Eigensicherheit "i" außerhalb der CENELEC-Mitgliedsstaaten
Kategorien
Kategorie ia:
eine Zündung darf nicht verursacht
werden durch den Normalbetrieb, einen
Fehler oder eine beliebige Kombination
von zwei Fehlern. Der Einsatz ist für die
Zone 0 ausgelegt, was den Einsatz in
den Zonen 1 und 2 natürlich auch
gestattet.
Kategorie ib:
Eine Zündung darf nicht verursacht
werden durch den Normalbetrieb oder
einen Fehler. Eigensichere
Betriebsmittel sind für die Zonen 1
und/oder 2 zugelassen.
Bereich-
Zone 0:
einstufung
umfaßt Bereiche, in denen gefährliche
explosionsfähige Atmosphäre ständig
oder langzeitig vorhanden ist.
Zone 1:
umfaßt Bereiche, in denen damit zu
rechnen ist, daß gefährliche explosions-
fähige Atmosphäre gelegentlich auftritt.
Zone 2:
umfaßt Bereiche, in denen damit zu
rechnen ist, daß gefährliche explosions-
fähige Atmosphäre nur selten und dann
auch nur kurzzeitig auftritt.
Zone 10: (für Stäube)
umfaßt Bereiche, in denen gefährliche
explosionsfähige Atmosphäre langzeitig
oder häufig vorhanden ist
Zone 11: (für Stäube)
umfaßt Bereiche, in denen damit zu
rechnen ist, daß gelegentlich durch
Aufwirbeln abgelagerten Staubes gefähr-
liche explosionsfähige Atmosphäre
kurzzeitig auftritt.
Gasmerk-
Einzelheiten der Einstufung (C) und der
male
Zündtemperatur (T) häufig verwendeter
Gase und Dämpfe sind in den folgenden
Normen enthalten:
IEC 79-12
6ES5 998-0EX12
IEC
(C)
Sekundärer Explosionsschutz
USA und Kanada
Nur eine Kategorie:
Sicherheit bei bis zwei Bauelemente-
oder anderen Fehlern. Eigensichere
Betriebsmittel können in explosions-
gefährdeten Bereichen in Division 1
oder 2 angeordnet sein und mit Betriebs-
mitteln in anderen Bereichen in Verbin-
dung sein.
Division 1:
umfaßt Bereiche, in denen gefährliche
Konzentrationen entzündlicher Gase
oder Dämpfe bzw. brennbarer Stäube
im Schwebezustand, die unter norma-
len Betriebsbedingungen dauernd, von
Zeit zu Zeit oder regelmäßig vorhanden
sind.
Division 2:
umfaßt Bereiche, in denen flüchtige ent-
zündliche Flüssigkeiten oder entzünd-
liche Gase vorhanden sind, doch nor-
malerweise innerhalb abgeschlossener
Behälter oder Anlagen, aus denen sie
nur unter abnormalen Betriebs- oder
Fehlerbedingungen entweichen können.
Brennbare Stäube, die normalerweise
nicht im Schwebezustand vorkommen
und bei denen dieser Zustand auch
nicht wahrscheinlich ist.
Einzelheiten der Einstufung (C) und der
Zündtemperatur (T) häufig verwendeter
Gase und Dämpfe sind in den folgenden
Normen enthalten:
NFPA 325M:
NFPA 497M:
(einschl. Stäube)
CSA C22.1:
(T)
(CT)
(CT)
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