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SIEMENS
An
(Anschrift des Auftraggebers)
Es wird bestätigt, daß die elektrische Anlage
(Genaue Angabe über Art und Aufstellungsort)
den Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen (ElexV)
entsprechend beschaffen ist.
Diese Bestätigung dient ausschließlich dem Zweck, den Betreiber davon zu entbinden, die elektrische
Anlage vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen (§ 12 Abs. 1,4 der ElexV).
Zivilrechtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche werden durch diese Bestätigung nicht geregelt.
SIEMENS AKTIENGESELLSCHAFT
progress
nach § 12 Absatz 4 der Verordung über
in automation:
Siemens
elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten
Räumen (ElexV)
Bestätigung
, den
E05

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