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Siemens SIMATIC S5-100U Ex Handbuch Seite 77

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S5-100U Ex-Baugruppen
Sekundärer Explosionsschutz
Durch die Mindestzündenergie wird die Energie (z. B. eines elektrischen Funkens) angegeben,
die mindestens erforderlich ist, um das jeweilige Gas/Luft-Gemisch unter den zündwilligsten (d. h.
kritischsten) Bedingungen zu entzünden.
Der Mindestzündstrom (MIC) für ein brennbares Gas/Luft-Gemisch ist der Strom, der in einem
Stromkreis das Prüfgemisch in einem Funkenprüfgerät gerade zündet.
Brennbare Gas/Luft-Gemische zeigen ein unterschiedliches Flammenausbreitungsverhalten
durch Gehäusespalte hindurch. Sogenannte zünddurchschlagsichere Spalte unterdrücken eine
Fortpflanzung der Verbrennungsreaktion. In Abhängigkeit von der Gemischkonzentration wird in
einem Prüfgerät für das jeweilige Gas/Luft-Gemisch die maximale Weite eines Spaltes – die
Grenzspaltweite (MESG) – ermittelt, bei der gerade ein Flammendurchschlag (Zünddurchschlag)
nicht mehr erfolgt.
Die Explosionsgrenzen stellen den unteren bzw. oberen Grenzwert der Konzentration eines
brennbaren Stoffes in einem Gemisch von Gasen, Dämpfen, Nebel und/oder Stäuben dar, bei
denen sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle unabhängige Flamme gerade nicht mehr
selbständig fortpflanzen kann.
Die stofftypischen Eigenschaften wie z. B. Zündfähigkeit und Flammendurchschlagsvermögen
verlangen unterschiedliche Anforderungen beim Bau explosionsgeschützter elektrischer Betriebs-
mittel. Aber auch in Abhängigkeit vom vorgesehenen Einsatzbereich sind Abstufungen in den
Anforderungen möglich. Die Anforderungen sind in den Baubestimmungen für die einzelnen
Zündschutzarten beschrieben und drücken sich in unterschiedlichen Grenzwerten für Ober-
flächentemperaturen, Spaltabmessungen (bei druckfester Kapselung "d") und Zündkurven (bei
Eigensicherheit "i") aus. Als Einteilungskriterien gelten deshalb die Grenzspaltweite MESG bzw.
der Mindestzündstrom MIC.
Für die gebräuchlichsten Stoffe sind die sicherheitstechnischen Kennzahlen (Auswahl
s. Tabelle 4.5) experimentell mit einer festgelegten Versuchsanordnung ermittelt, so daß eine
Gruppeneinteilung für die verschiedenen Stoffe vorgenommen werden kann.
Dementsprechend werden explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel anwendungs- und
anforderungsabhängig nach Explosionsgruppen (s. Abschnitt 4.3.2) und Temperaturklassen
(s. Abschnitt 4.3.3) eingeteilt, um damit insbesondere auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu
genügen.
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6ES5 998-0EX12

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