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S5-100U Ex-Baugruppen
1.3
Sch utzm aßn ahm en
Grundsätzlich gibt es zwei M öglichkeiten/Maßnahmen zur Vermeidung v on Ex plosionen:
1.
Verhinderung der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre
= primärer Ex plosionsschutz.
2.
Verhinderung der Zündung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre
= sekundärer Ex plosionsschutz.
M aßnahmen zur Verhinderung einer ex plosionsfähigen Atmosphäre sind nach ElexV Paragraph 7
zwingend v orgeschrieben.
Unter
einer gefährlichen ex plosionsfähigen Atmosphäre verhindern oder einschränken (s. Kapitel 3).
Dies kann z. B. erfolgen durch:
Vermeiden v on brennbaren Flüssigkeiten,
Inertisierung,
Austausch brennbarer Stoffe durch nichtbrennbare Stoffe,
Begrenzung der Konzentration unterhalb der unteren bzw. oberhalb der oberen Ex plosions-
grenze,
geeignete Anlagenkonstruktion,
natürli che und technische Lüftungsmaßnahmen.
Ausführli che Betrachtungen zum primären Ex plosionsschutz sind im Teil E
welche eine Bildung gefährli cher ex plosionsfähiger Atmospäre verhindern oder einschränken" der
Ex -RL /1/, /4/ zu entnehmen (s. auch Kap. 3).
Es gibt jedoch eine Vielzahl v on Anwendungen, bei denen primäre Schutzmaßnahmen nicht
angewendet werden können. Durch sekundäre Ex plosionsschutzmaßnahmen wird eine Zündung
v erhindert, so daß die Sicherheit von Menschen und M aterial in ex plosionsgefährdeten Bereichen
gewährleistet wird.
Der
ex plosionsfähigen
Atmosphäre
schutzarten, die im Abschnitt 4.2 beschrieben werden. Im Hinblick auf elektrische Betri ebsmittel
befaßt
si ch
der
sekundäre
ex plosionsgeschützte elektrischen Betriebsmi ttel. Diese sollen durch konstruktive und/oder schal-
tungstechnische M aßnahmen v erhindern, daß eine Ex plosion ausgelöst, bzw. im Falle einer
Ex plosion im Inneren von Betriebsmi tteln die äußere, umgebende ex plosionsfähige Atmosphäre
gezündet werden kann (s. auch Kap. 4).
6ES5 998-0EX12
werden alle M aßnahmen v erstanden, die das Entstehen
betrachtet
v erhindern.
Hierfür gibt
Ex plosionsschutz
mit
Einführung in den Explosionsschutz
alle
Maßnahmen,
die
es
unterschiedliche,
der
Einhaltung
der
1 "Maßnahmen,
die
Zündung
einer
genormte
Zünd-
Baubestimmungen
für
1 - 5

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