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Garantiebedingungen - Küppersbusch EKDG 6800.0 Bedienungsanweisung

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Garantiebedingungen

Gültig ab Oktober 1998 für die Bundesrepublik Deutschland.
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in jedem Fall die Vorlage des Kaufbelegs erforderlich.
Für unsere KÜPPERSBUSCH-Geräte leisten wir zusätzlich zu den Verpflichtungen des Händlers aus dem
Kaufvertrag gegenüber dem Endabnehmer unter den nachstehenden Bedingungen Werksgarantie:
1. Die Werksgarantie beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rech-
nung oder Lieferschein nachzuweisen ist. Bei gewerblicher Nutzung von KÜPPERSBUSCH-Geräten in
Gemeinschaftsanlagen ist eine Garantiezeit auf 6 Monate beschränkt. Die Garantie erstreckt sich
nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z. B. Glas, Kunststoff oder Leuchtmittel.Die verlängerte Ga-
rantiezeit gilt nicht, wenn die Typen- oder Serien-Nr. des Produkts geändert, gelöscht, entfernt oder
unleserlich gemacht worden ist.
2. Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktionsfehler, die trotz vorschriftsmäßigen Anschlusses,
sachgemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen KÜPPERSBUSCH-Einbauvorschriften und Be-
triebsanleitungen nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, durch un-
seren Kundendienst beseitigt. Emaille- und Lackschäden werden nur dann von dieser Werksgarantie
erfaßt, wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe des KÜPPERSBUSCH-Gerätes unserem
Kundendienst angezeigt werden. Schäden aufgrund chemischer und elektrochemischer Einwirkungen
von Wasser und Transportschäden (diese müssen entsprechend den Bedingungen des Transporteurs
gegen den Transporteur geltend gemacht werden), sowie Einregulierungs- und Umstellungsarbeiten
an Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht unter diese Werksgarantie.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlängert sich die Garantiezeit weder für das KÜP-
PERSBUSCH-Gerät noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Reparatur entscheidet unser Kundendienst nach
billigem Ermessen. Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere nächstgelegene Kundendienststelle zu
benachrichtigen. Die Reparatur wird in der Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise in der Kun-
dendienstwerkstatt durchgeführt. Zur Reparatur anstehende Geräte sind so zugänglich zu machen,
daß eine uneingeschränkte Handhabung durch die Techniker möglich ist und keine Beschädigungen
an Möbeln, Bodenbelag etc. entstehen können.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6. Innerhalb der ersten 6 Monate der Garantiezeit werden die Wegezeiten und Anfahrtskosten unseres
Kundendienstpersonals, soweit diese im Zusammenhang mit der Durchführung der Instandsetzung
nach dieser Werksgarantie anfallen, nicht berechnet. Danach werden diese Kosten gesondert in
Rechnung gestellt.
7. Nicht umfaßt sind von der Werksgarantie Ansprüche, die über die kostenlose Fehlerbeseitigung hinaus-
gehen, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, Wandlung und Minderung oder Folgeschäden.
Wenn Sie unseren Kundendienst benötigen, nennen Sie den Gerätetyp und die Art des Defektes. Bei
Transportschäden wenden Sie sich bitte sofort an die nächste für Sie zuständige Kundendienststelle.
KÜPPERSBUSCH Hausgeräte AG, Gelsenkirchen
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