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Wartung/Generalinspektion; Überprüfung (Generalinspektion) - Kessel Euro G Anleitung Für Einbau, Bedienung Und Wartung

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Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten!
6.1 Wartung
● Die Abscheideranlage ist jährlich durch einen Sachkun-
digen
1)
zu warten.
Neben den Maßnahmen der Entsorgung sind dabei folgen-
de Arbeiten durchzuführen:
- Kontrolle der Innenwandflächen des Schlammfanges und
des Fettabscheiders,
- Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und
Installationen, sofern vorhanden.
- Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind im
Betriebstagebuch zu erfassen und zu bewerten.
● Sofern vorhanden, sind die elektromechanischen Bau-
gruppen, wie Pumpen, Ventile, Absperrorgane usw.
zweimal im Jahr nach den Herstellerangaben zu warten.
6.2 Überprüfung (Generalinspektion)
Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen
Abständen von nicht länger als 5 Jahren ist die Abschei-
deranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und
Reinigung, durch einen Fachkundigen
nungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prü-
fen.
Es müssen dabei mindestens folgende Punkte geprüft
bzw. erfasst werden:
- Bemessung der Abscheideranlage
- baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage
- Zustand der Innenwandflächen der Einbauteile und der
elektrischen Einrichtungen, falls vorhanden
- Ausführung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als
Lüftungsleitung über Dach
- Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im
Generalinspektion Fettabscheider
Artikel
Betriebstagebuch Fettabscheider
Dichtheit der Rohrstränge

6. Wartung/Generalinspektion

2)
auf ihren ord-
Betriebstagebuch
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der ent-
nommenen Inhaltsstoffe der Abscheideranlage
- Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulas-
sungen und Unterlagen (Genehmigungen, Entwässe-
rungspläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen
Über die durchgeführte Überprüfung ist ein Prüfbericht
unter Angabe eventueller Mängel zu erstellen. Wurden
Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen.
1)
Als „sachkundig" werden Personen des Betreibers oder
beauftragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbil-
dung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit
gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewer-
tungen oder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachge-
recht durchführen.
Die sachkundige Person kann die Sachkunde für Betrieb
und Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgang
mit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z. B.
die einschlägigen Hersteller, Berufsverbände, Handwerks-
kammern sowie die auf dem Gebiet der Abscheidertechnik
tätigen Sachverständigenorganisationen anbieten.
2)
Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunab-
hängiger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institu-
tionen, die nachweislich über die erforderlichen Fach-
kenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von
Abscheideranlagen verfügen. Im Einzelfall können diese
Prüfungen bei größeren Betriebseinheiten auch von intern
unabhängigen, bezüglich ihres Aufgabengebietes nicht
weisungsgebundenenen Fachkundigen des Betreibers mit
gleicher Qualifikation und gerätetechnischer Ausstattung
durchgeführt werden.
10
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Best.Nr.
917 409
917 417

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