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Wartung/Generalinspektion; Überprüfung (Generalinspektion) - Kessel G Bedienungsanleitung

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Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten!
G Die Abscheideranlage ist jährlich durch einen Sachkun-
6.1 Wartung
digen
zu warten.
1)
Neben den Maßnahmen der Entsorgung sind dabei folgen-
de Arbeiten durchzuführen:
- Kontrolle der Innenwandflächen des Schlammfanges und
des Fettabscheiders,
- Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und
Installationen, sofern vorhanden.
- Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind im
Betriebstagebuch zu erfassen und zu bewerten.
G Sofern vorhanden, sind die elektromechanischen Bau-
gruppen, wie Pumpen, Ventile, Absperrorgane usw.
zweimal im Jahr nach den Herstellerangaben zu warten.
Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen
6.2 Überprüfung (Generalinspektion)
Abständen von nicht länger als 5 Jahren ist die Abscheider-
anlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Rei-
nigung, durch einen Fachkundigen
mäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Es müssen dabei mindestens folgende Punkte geprüft bzw.
erfasst werden:
- Bemessung der Abscheideranlage
- baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage
- Zustand der Innenwandflächen der Einbauteile und der
elektrischen Einrichtungen, falls vorhanden
- Ausführung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als
Lüftungsleitung über Dach
- Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im
Betriebstagebuch
Generalinspektion Fettabscheider
Artikel
Betriebstagebuch Fettabscheider
Dichtheit der Rohrstränge

6. Wartung/Generalinspektion

auf ihren ordnungsge-
2)
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der ent-
nommenen Inhaltsstoffe der Abscheideranlage
- Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulas-
sungen und Unterlagen (Genehmigungen, Entwässe-
rungspläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen
Über die durchgeführte Überprüfung ist ein Prüfbericht
unter Angabe eventueller Mängel zu erstellen. Wurden
Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen.
Als „sachkundig" werden Personen des Betreibers oder
1)
beauftragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbil-
dung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit
gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewer-
tungen oder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachge-
recht durchführen.
Die sachkundige Person kann die Sachkunde für Betrieb
und Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgang
mit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z. B.
die einschlägigen Hersteller, Berufsverbände, Handwerks-
kammern sowie die auf dem Gebiet der Abscheidertechnik
tätigen Sachverständigenorganisationen anbieten.
Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunab-
2)
hängiger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institu-
tionen, die nachweislich über die erforderlichen Fachkennt-
nisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abschei-
deranlagen verfügen. Im Einzelfall können diese Prüfungen
bei größeren Betriebseinheiten auch von intern unabhängi-
gen, bezüglich ihres Aufgabengebietes nicht weisungsge-
bundenenen Fachkundigen des Betreibers mit gleicher
Qualifikation und gerätetechnischer Ausstattung durchge-
führt werden.
10
917 411
Best.Nr.
917 409
917 417

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