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Systemics TravelControl Benutzerhandbuch Seite 40

V e r s i o n 7, fahrtdatenerfassungssystem
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Inhaltsverzeichnis
1 0 S o f t w a r e l i z e n z v e r t r a g
Bei grobem Verschulden haftet Systemics im kaufmännischen Verkehr nur auf Ersatz des typisch
eintretenden Schadens. Im Fall fahrlässiger Pflichtverletzung von Systemics oder anderer Personen,
für die Eintrittspflicht besteht, ist jede Haftung von Systemics ausgeschlossen.
Ein Mitverschulden des Lizenznehmers, wie z.B. unzureichende Datensicherung; ist diesem
anzurechnen. Die gesetzlichen Haftungsvorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11. Einschränkung
Die Abschnitte 7 und 9 (Gewährleistung und Haftung) gelten dann nicht, wenn die Software nicht
direkt bei Systemics gekauft wurde. Gleiches gilt für Abschnitt 8. In diesem Falle sind aus diesen
Gründen erwachsende Ansprüche nur dem Veräußerer gegenüber zu machen.
Gesetzliche Ansprüche gegen Systemics aus dem Produkthaftungsgesetz, sofern solche gegeben
sind, bleiben in vollem Umfang bestehen und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
12. Integrierte Softwarekomponenten
Die
integrierten
Softwarekomponenten
Mapserver
mit
zugehörigem
Kartenmaterial
von
PTV/Map&Guide und MySQL Datenbank sind Eigentum der jeweiligen Lizenzgeber. Es ist dem
Kunden grundsätzlich nur gestattet diese Softwarekomponenten als integrierter Bestandteil der
lizenzierten TravelControl Anwendung zu verwenden. Ist das TravelControl Produkt fuer eine
Mehrplatz- oder Netzwerknutzung lizenziert, darf der Kunde nicht mehr Benutzern als der maximalen
Anzahl an genehmigten Nutzern den gleichzeitigen Zugriff auf die Lizenzsoftware erlauben. Die
Nutzung ist beschränkt auf die internen Geschäftszwecke des Kunden.
13. Abwehrklausel
Es gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Etwaige Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers
werden nicht Vertragsbestandteil.
14. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist
München, sofern der Lizenznehmer Kaufmann ist.
Bei Lieferung in EU-Staaten ist ebenfalls München Gerichtsstand.
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