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Steuerliche Anerkennung - Systemics TravelControl Benutzerhandbuch

V e r s i o n 7, fahrtdatenerfassungssystem
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Steuerliche Anerkennung

Aus einem mit Hilfe von TravelControl ordnungsgemäß geführtem Fahrtenbuch lassen sich dieselben
Erkenntnisse gewinnen, wie aus einem ordnungsgemäß geführten manuellen Fahrtenbuch.
Die im Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 21. Januar 2002 (Ertragsteuerliche
Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen
Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 und § 6 Abs.
1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG) beschriebenen Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch werden
von TravelControl erfüllt.
Zitat: „Ein Fahrtenbuch soll die Zuordnung von Fahrten zur betrieblichen und beruflichen Sphäre
ermöglichen und darstellen. Es muss laufend geführt werden."
Das TravelControl-Fahrzeuggerät wird im Fahrzeug fest eingebaut. Es beginnt automatisch bei
Zündungsein mit der Aufzeichnung und beendet diese wieder durch Zündungsaus. Dadurch ist
sichergestellt, dass jede Fahrt aufgezeichnet wird.
Zitat: „Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und
Betriebsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch."
Zum Zweck des Datenschutzes besitzt das Aufzeichnungsgerät die beiden Bedientasten PRIVAT und
WEITER. Mit der Taste PRIVAT wird eine aktuelle Fahrt als Privatfahrt gekennzeichnet. Die
aufgezeichneten Fahrtdaten einer Privatfahrt enthalten nur das Datum und die gefahrenen Kilometer.
Durch Betätigung der Taste WEITER im Fahrzeug kann der Fahrer steuerlich nicht relevante
Zwischenstops löschen. Die beiden Teilfahrten vor und nach dem Zwischenstop werden in diesem
Fall zu einer Fahrt verbunden - die Standzeit wird zur Gesamtfahrzeit addiert. Die Funktion WEITER
ist auf eine maximale Dauer des Zwischenstops von 2 Stunden begrenzt. In einem
handgeschriebenen Fahrtenbuch würde der Fahrer derartige Zwischenstops auch nicht eintragen.
Fahrten
zwischen
Wohnung
gekennzeichnet.
Zitat: „Werden regelmäßig dieselben Kunden aufgesucht, wie z.B. bei Lieferverkehr und werden die
Kunden mit Namen und (Liefer-)Adresse in einem Kundenverzeichnis unter einer Nummer geführt,
unter der sie später identifiziert werden können, bestehen keine Bedenken, als Erleichterung für die
Führung eines Fahrtenbuches zu Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchtem Geschäftspartner jeweils
zu Beginn und Ende der Lieferfahrten Datum und Kilometerstand sowie die Nummern der
aufgesuchten Geschäftspartner aufzuzeichnen. Das Kundenverzeichnis ist dem Fahrtenbuch
beizufügen."
TravelControl erfasst folgende für ein Fahrtenbuch notwendige Daten automatisch im Fahrzeug:
Datum und Uhrzeit zu Fahrtbeginn und Fahrtende (bei Privatfahrt keine Uhrzeit)
Gefahrene Kilometer
Start und Ziel (geografische Koordinaten) jeder dienstlichen Fahrt
Zu den aufgezeichneten geografischen Koordinaten gibt es in der Zieledatenbank hinterlegte
Kundendaten. Die Zuordnung der Kundendaten zu den aufgezeichneten geografischen Koordinaten
erfolgt automatisch durch die Datenbanksoftware aufgrund der geografischen Koordinaten.
Zitat: „Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse
wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen...."
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Bundesministerium der Finanzen, Berlin 21. Januar 2002, Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung
eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
sowie zu Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG;
9 S t e u e r l i c h e A n e r k e n n u n g
und
Arbeitsstätte
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1
1
werden
mit
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(Arbeitswegfahrt)

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