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Verantwortung Des Eigners; Garantie Der Einhaltung Von Emissionsvorschriften Gemäß Der Us-Umweltschutzbehörde (Epa); Komponenten Des Emissionsbegrenzungssystems - Mercury 0W307898 Handbuch

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Kapitel 1 - Garantie

Verantwortung des Eigners

Der Bootsführer muss routinemäßige Motorwartungen durchführen lassen, um die Abgaswerte innerhalb der
vorgeschriebenen Zulassungsnormen zu halten.
Der Bootsführer darf den Motor auf keine Weise modifizieren, durch die die Motorleistung geändert oder Abgaswerte die
vom Werk vorgeschriebenen Werte übersteigen würden.
Garantie der Einhaltung von Emissionsvorschriften gemäß der US-Umweltschutzbehörde
(EPA):
Entsprechend der Vorschriften nach 40 CFR Teil 1045, Abschnitt B, gewährleistet Mercury Marine dem Erstkäufer für eine
Laufzeit von drei Jahren oder 480 Motorbetriebsstunden, je nachdem was zuerst eintritt, dass der Motor so konstruiert,
gebaut und ausgestattet wurde, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufs die im Paragraph 213 des Gesetzes „Clean Air Act"
(Gesetz zur Reinhaltung der Luft) festgelegten Vorschriften erfüllt und dass der Motor keine Material- oder
Verarbeitungsfehler aufweist, durch die der Motor diese geltenden Vorschriften nicht einhalten kann.

Komponenten des Emissionsbegrenzungssystems

Die emissionsbezogene Garantie erfasst alle Komponenten, deren Versagen die Motoremissionen einer geregelten
Komponente, einschließlich der in der folgenden Liste genannten Komponenten, erhöhen würde:
1.
Kraftstoffgemisch-Reguliersystem
a.
Vergaser und interne Teile (oder Druckregler oder Kraftstoffeinspritzsystem)
b.
Feedback- und Regelungssystem des Luft-/Kraftstoff-Verhältnisses
c.
Kaltstart-Anreicherungssystem
d.
Einlassventile
2.
Luftansaugsystem
a.
Geregeltes Heißluft-Ansaugsystem
b.
Ansaugkrümmer
c.
Luftfilter
d.
Turboladersysteme
e.
Vorwärmrohr-Ventil und Baugruppe
3.
Zündsystem
a.
Zündkerzen
b.
Magnetinduzierte oder elektronische Zündung
c.
Zündsteuersystem
d.
Zündspule oder -steuermodul
e.
Zündkabel
4.
Schmiersystem
a.
Ölpumpe und interne Teile
b.
Öldosierventile
c.
Ölmesser
5.
Kurbelgehäuse-Entlüftungssystem
a.
PCV-Ventil
b.
Öleinfülldeckel
6.
Abgasanlage
a.
Abgassammler
b.
Abgaskrümmer
c.
Zwischenkrümmer
d.
Unteres Abgasrohr
e.
Endrohr
7.
Katalysatoren oder Thermoreaktorsystem
a.
Katalysator
b.
Thermoreaktor
c.
Abgassammler
d.
Auslassventile
8.
Sonstige Teile, die in den oben aufgelisteten Systemen verwendet werden
a.
Schläuche, Schellen, Anschlussstücke, Rohre, Dichtringe oder Dichtungsvorrichtungen sowie Befestigungsteile
b.
Riemenscheiben, Riemen und Spannrollen
c.
Unterdruck-, Temperatur-, Rückschlag- und zeitempfindliche Ventile und Schalter
Seite 16
90-8M0078599
OKTOBER 2012
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