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Trotec ID 1200 Bedienungsanleitung Seite 5

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(4) Abweichend von Absatz 3 dürfen die Geräte ohne
Abgasführung in Räumen betrieben werden, wenn
diese gut be- und entlüftet sind und der Anteil
gesundheitsschädlicher Stoffe in der Atemluft keine
unzuträgliche Konzentration erreicht. Eine gute
natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben, wenn z. B.
1. der Rauminhalt in m3 mindestens der 30-fachen
Nennwärmeleistung aller im Raum in Betrieb
befindlichen Geräte entspricht und durch Fenster
und Türen ein natürlicher Luftwechsel sicherge-
stellt ist, oder
2. nicht verschließbare Öffnungen für Zu- und Ab-
luft in der Nähe von Decke und Boden vorhanden
sind, deren Größe in m2 mindestens der
0,003-fachen Nennwärmebelastung in kW aller
im Raum in Betrieb befindlichen Geräte entspricht.
(5) Die Geräte dürfen nicht in feuer- und explosions-
gefährdeten Räumen und Bereichen aufgestellt
und betrieben werden.
§ 44 Raumtrocknung
(2) Zum Austrocknen von Räumen mit einer für die
Verbrennung ausreichenden Luftzufuhr dürfen ab-
weichend von § 38 Abs. 3 Heizgeräte betrieben
werden, ohne dass die Abgase über Abgaszüge
ins Freie geleitet werden. In diesen Räumen ist der
ständige Aufenthalt von Personen verboten. Auf
das Verbot ist durch Schilder an den Eingängen
der Räume hinzuweisen.
§ 53 Prüfung
(2) Die Geräte sind entsprechend den Einsatzbedingun-
gen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens ein-
mal, durch einen Sachkundigen auf ihren arbeitssi-
cheren Zustand prüfen zu lassen. Die Brenner sind
auf ihre Abgaswerte zu überprüfen.
§ 54 Überwachung
(1) Die mit der Bedienung der Geräte beauftragten Perso-
nen haben die Geräte bei Arbeitsbeginn auf augen-
fällige Mängel an den Bedienungs- und Sicherheits-
einrichtungen sowie auf das Vorhandensein der
Schutzeinrichtungen zu überprüfen.
D
(2) Werden Mängel festgestellt, ist der Aufsichtführende
(3) Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit des Gerätes
§ 55 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 710 Abs. 1 der
Reichsversicherungsordnung (RVO) handelt, wer vor-
sätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der VBG
43 zuwiderhandelt.
05. sIcHerHeItseInrIcHtunGen
Dreifach-Kombinationsregler
m
Die Geräte verfügen über folgende Kontroll–/ bzw. Si-
cherheitseinrichtungen:
Temperaturregler (TR)
Der Temperaturregler steuert das Ein- und Ausschalten
des Umluftventilators. Sollwert ca. 35 – 40 °C.
Temperaturwächter (TW)
Der Temperaturwächter begrenzt im Heizbetrieb über
den Brenner die Geräte- bzw. Ausblastemperatur. Soll-
wert ca. 80 – 85 °C.
Bedienungsanleitung – ID 1200 Öl-Heizzentrale
zu verständigen.
gefährden, ist dessen Betrieb sofort einzustellen.
Abb. ohne Gehäusedeckel
Der Dreifach-Kombinationsregler befindet
sich innerhalb des schaltschrank.
A - 4

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