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Bestimmungen Für Warmlufterzeuger - Trotec ID 1200 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitsabstände
• Um einen sicheren Gerätebetrieb und Wartung zu
gewährleisten, sollten 1,5 m Sicherheitsabstand
um die Geräte herum eingehalten werden.
• Fußboden und Decke müssen feuerhemmend sein.
• Ansaug- und Ausblasquer-schnitte dürfen nicht ver-
engt oder durch fremde Gegenstände blockiert werden.
Aufstellung im Freien
• Durch den Betrieb der Geräte dürfen keine Gefahren
oder unzumutbare Belästigungen entstehen.
• Vom Gerätebetreiber ist sicher- zustellen, dass
Unbefugte weder die Geräte noch die Energiever-
sorgung manipulieren können.
• Niederschläge wie Regen oder Schnee können
durch den Zuluftventilator angesaugt werden. Aus
diesem Grund ist ein geeigneter Witterungsschutz
vorzusehen.
m
Die Geräte dürfen nur in gut belüfteten räumen
und nicht in wohnräumen oder gleichartigen
aufenthaltsräumen aufgestellt werden.
Aufstellung in geschlossenen und gut belüfteten
Räumen
• Der Betrieb der Geräte ist nur zulässig, wenn die zur
Verbrennung benötigten Mindestluftmengen zuge-
führt werden
• Eine zuverlässige Abfuhr der Verbrennungsgase muss
auf jeden Fall sichergestellt sein, um eine unzulässige
Schadstoffbelastung der Raumluft auszuschließen.
m
Frischluft wird von unten zugeführt. abgase
werden nach oben abgeführt.
• Auf eine der jeweiligen Gebläseleistung (siehe Ty-
penschild) angepasste Frischluftzufuhr ist unbedingt
zu achten. Der Gebläse-Ölbrenner ist ggf. mit einer
separaten Verbrennungsluftzufuhr zu versehen.
• Die Geräte dürfen zur Raum-beheizung nur mit ei-
nem Raumthermostat (Zubehör) betrieben werden.
• Die Zufuhr der zur einwandfreien Verbrennung
notwendigen Frischluft muss sichergestellt werden.
Sinnvoll ist die Frischluftzufuhr durch Fenster und
A - 3
Türen oder durch ausreichend groß dimensionierte
Öffnungen in der Außenwand.
m
04. BestImmunGen FÜr warmluFterzeuGer
Beim Einsatz der Geräte sind immer die jeweils gültigen
Richtlinien zu beachten.
• Feuerungsanlagenverordnung (FeuVo) der einzelnen
• Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Heiz-, Flämm – und
Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten" (VBG 43).
• Arbeitsstättenrichtlinien ASR 5.
• Arbeitsstättenverordnung §§ 5 und 14.
• Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Im-
erlassenen Rechtsvorschriften (ENEG)
Auszug aus d er Unfallverhütungsvorschrift (VBG 43).
§ 37 Bedienungspersonen
Die Geräte dürfen nur von Personen bedient werden, die
in der Bedienung der Geräte unterwiesen worden sind.
§ 38 Aufstellung
(1) Die Geräte müssen standsicher aufgestellt werden.
(2) Die Geräte müssen so aufgestellt und betrieben
(3) Die Geräte dürfen in Räumen nur dann aufgestellt
findlichen Geräte entspricht und durch Fenster und
Bedienungsanleitung – ID 1200 Öl-Heizzentrale
unter- oder Überdruck im aufstellungsraum
sind zu vermeiden, da dieses unweigerlich zu
verbrennungstechnischen störungen führt.
Bundesländer.
missionsschutzgesetzes (BImSchG) und der danach
werden, dass Personen durch Abgase und Strah-
lungswärme nicht gefährdet werden und keine
Brände entstehen können.
und betrieben werden, wenn den Geräten eine für
die Verbrennung ausreichende Luftmenge zugeführt
wird und die Abgase über Abgaszüge ins Freie ge-
leitet werden. Eine für die Verbrennung ausreichende
natürliche Luftzufuhr ist gegeben, wenn z. B. der
Rauminhalt in m
mindestens der 10-fachen Nenn-
3
wärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb be-
Türen ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist.
D

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