6.1 ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
Der Betreiber und das Wartungspersonal sind verpflichtet, die jeweils gültigen
Unfallverhütungsvorschriften und die Arbeitsstättenverordnungen am Aufstellort
einzuhalten.
Darüber hinaus sind folgende Punkte zu beachten:
• Die hydraulischen, elektrischen und anderen Sicherheitsvorrichtungen dürfen
nicht entfernt oder außer Funktion gesetzt werden;
• Die Sicherheitshinweise an der Maschine und in der Bedienungsanleitung sind
sorgfältig zu beachten;
• Beim Heben muß der Sicherheitsbereich beobachtet werden;
• Darauf achten, daß der Motor des Fahrzeugs abgestellt, der Gang eingelegt
und die Handbremse angezogen ist;
• Die zulässige Tragfähigkeit der Hebebühne darf auf keinen Fall überschritten
werden;
• Hochklettern am Lastaufnahmemittel oder an der Last ist verboten
6.2 RISIKEN BEIM ANHEBEN DES FAHRZEUGS
Gegen Überlast oder einen möglichen Bruch ist die Hebebühne mit den folgenden
Sicherheitseinrichtungen versehen:
• Ein Überdruckventil im Hydraulikaggregat verhindert eine Überbelastung der
Hebebühne
• Die
besondere
Leitungsundichtigkeiten ein unkontrolliertes Absenken der Aufnahmeplatten
6.3 GEFÄHRDUNG VON PERSONEN
Mögliche
unsachgemäßen Verwendung der Hebebühne werden in diesem Abschnitt
beschrieben.
QUETSCHGEFAHR
(Rif. Bild 12)
Durante la fase di discesa delle pedane e del veicolo il personale non deve
sostare in zone interessate dalle traiettorie di discesa. L'operatore deve
manovrare solo dopo essersi accertato che nessuna persona sia in posizione
pericolosa.
Bild 12 - UETSCHGEFAHR
Ausführung
Gefahrenquellen
des
Hydrauliksystems
für
das
Bedienpersonal
27
verhindert
bei
aufgrund
einer