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Bestimmungsgemäße Verwendung - Scheppach 1901503902 Originalanleitung

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  • DE

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  • DEUTSCH, seite 12
• Die Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dürfen
nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht werden.
• Umrüst-, Einstell-, Meß- und Reinigungsarbeiten nur bei
auschaltetem Motor durchführen. Netzstecker ziehen
und Stillstand des rotierenden Werkzeuges abwarten.
• Installationen, Reparaturen und Wartungsarbeiten an
der Elektroinstallation dürfen nur von Fachkräften aus-
geführt werden.
• Sämtliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen müs-
sen nach abgeschlossenen Reparatur- und Wartungs-
arbeiten sofort wieder montiert werden.
• Zum Beheben von Störungen die Maschine abschalten.
Netzstecker ziehen!
• Zum Absaugen von Holzspänen oder Sägemehl eine Ab-
sauganlage einsetzen Die Strömungs geschwindigkeit
am Absaugstutzen muß 20m/s betragen.
• Vor Inbetriebnahme die Sägebandführung, sowie die
Sägebandspannung prüfen.
• Rissige Sägebänder, oder solche die Ihre Form verän-
dert haben, nicht verwenden.
• Bei verschlissenem Sägeschlitz die Tischeinlage aus-
wechseln.
• Beim Sägen von Rundhölzern das Werkstück gegen
Drehen sichern.
• Zum Sägen von schweren oder unhandlichen Teilen
geeignete Hilfsmittel zum Abstützen verwenden. Son-
derzubehör: Roll-und Allseitenrollbock.
• Die obere Sägebandführung möglichst nahe an das
Werkstück anstellen.
• Bei schräggestellter Tischplatte den Längs anschlag an
der unteren Tischplattenhälfte ansetzen.
• Das Sägeband nach Ausschalten des Motors nicht
durch seitliches Gegendrücken bremsen.
• Abgesägte, eingeklemmte Werkstücke nur bei ausgeschal-
tetem Motor und Stillstand des Sägebandes entfernen.
• Auch bei geringfügigem Standortwechsel Maschine von
jeder externen Energiezufuhr trennen! Vor Wiederinbe-
triebnahme die Maschine wieder ordnungsgemäß an
das Netz anschließen.
• Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor aus-
schalten. Netzstecker ziehen!
Warnung! Dieses Elektrowerkzeug erzeugt während des
Betriebs ein elektromagnetisches Feld. Dieses Feld kann
unter bestimmten Umständen aktive oder passive medi-
zinische Implantate beeinträchtigen. Um die Gefahr von
ernsthaften oder tödlichen Verletzungen zu verringern,
empfehlen wir Personen mit medizinische Implantaten ih-
ren Arzt und den Hersteller vom medizinischen Implantat
zu konsultieren, bevor das Elektrowerkzeug bedient wird.
 Bestimmungsgemäße Verwendung
• Die Maschine entspricht der gültigen EG Maschinen-
richtlinie.
• Vor Arbeitsaufnahme müssen sämtliche Schutz- und
Sicherheits einrichtungen an der Maschine montiert
sein.
• Die Maschine ist zur Bedienung durch eine Person kon-
zipiert. Die Bedienungsperson ist im Arbeitsbereich ge-
genüber Dritten verantwortlich.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschi-
ne beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschi-
ne vollzählig in lesbarem Zustand halten.
• Die Bandsäge ist mit dem angebotenen Werkzeug und
Zubehör ausschließlich zum Sägen von Holz, holzähn-
lichem Material und NE Metallen konzipiert.
• Die Maximalabmessung der zu bearbeitenden Werk-
stücke darf bei der Standardausführung die Tischgröße
nicht überschreiten. Durchlaßbreite 306 mm, Durchlaß-
höhe 205 mm
• Bei größeren Werkstückabmessungen, die ein Ab-
kippen von der Tischplatte ermöglichen, ist die Tisch-
verlängerung bzw. der Rollbock (Sonderzubehör) zu
verwenden.
• Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muß die Ma-
schine an eine Absauganlage angeschlossen werden.
Zum Absaugen von Holzspänen oder Sägemehl eine
Absaugsaug anlage
einsetzen.
schwin digkeit am Absaugstutzen muß 20 m/s betragen.
Unterdruck 860 Pa.
• Die Einschaltautomatik ist im Sonderzubehör erhält-
lich.
Typ ALV 2 Art. Nr. 7910 4010 230 V / 50 Hz,
Typ ALV 10 Art. Nr. 7910 4020 400 V / 230 V / 50 Hz
• Beim Einschalten der Arbeitsmaschine läuft die Ab-
saugung nach 2-3 Sekunden Anlaufverzögerung auto-
matisch an. Eine Überlastung der Haussicherung wird
dadurch verhindert.
• Nach dem Ausschalten der Arbeitsmaschine läuft die
Absaugung noch 3-4 Sekunden nach und schaltet dann
automatisch ab.
Der Reststaub wird dabei dabei, wie in der Gefahrstoff-
verordnung gefordert, abgesaugt. Dies spart Strom und
reduziert den Lärm. Die Absauganlage läuft nur, wäh-
rend die Arbeitsmaschine betrieben wird.
• Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum Absau-
gen ein Absauger der den gewerblichen Vorschriften
entspricht, eingesetzt werden.
• Absauganlagen oder Entstauber bei laufender Arbeits-
maschine nicht abschalten oder entfernen.
• Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand so-
wie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbe-
wußt unter Beachtung der Betriebs anleitung benutzen!
Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträch-
tigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften des
Herstellers sowie die in den Technischen Daten ange-
gebenen Abmessungen müssen eingehalten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die
sonstigen, allgemein anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Veränderun-
gen an der Maschine schließen eine Haftung des Her-
stellers für daraus resultierende Schäden aus.
Die
Strömungsge-
13 DE

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