2.11 Sicherheitseinrichtungen, überwachte Funktionen
Fehlende oder nicht funktionstüchtige Sicherheitseinrichtungen können zu gefährlichen Betriebszuständen
und daraus resultierend zu lebensgefährlichen Versetzungen führen.
Ø Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsfunktionen nicht verändern oder überbrücken
Ø Regelmäßig auf Funktion prüfen
2.12 Not-Halt / Not-Aus
Fehlende Sicherheitseinrichtungen können zu gefährlichen Betriebszuständen führen. Schwere bis tödliche
Verletzungen können die Folge sein.
Ø Die Maschine hat keinen eigenen Not-Halt oder Not-Aus. Dieser muss vom Betreiber realisiert werden,
z. B. durch Einbinden der Maschine in das Schutzkonzept des Betreibers.
2.13 Umweltschutz
Durch unsachgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und Materialien können Umweltschäden verursacht
werden. Bei Fragen zum Umweltschutz sowie nationalen Regelungen wenden Sie sich bitte an Ihr
Entsorgungsunternehmen vor Ort.
Ø Sämtliche Betriebsstoffe sowie alle bei Betrieb und Wartung austretenden Gase, Dämpfe oder
Flüssigkeiten, z. B. Schmieröl, auffangen und umweltgerecht entsorgen.
Prematic AG, 9556 Affeltrangen
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Sicherheit
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