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Garantiebedingungen und Service
ACHTUNG!
Eigenmächtiges Öffnen, Reparaturen und Änderungen am Gerät, Handstück und jeg-
lichem Zubehör zum Gerät durch nicht autorisierte Personen
entbinden den Hersteller von jeglicher Haftung für die Betriebssicherheit des Gerä-
tes. Während der Garantiezeit erlischt dadurch jegliche Gewährleistung.
► Öffnen Sie das Gerät nicht eigenmächtig und manipulieren Sie weder Gerät noch
Handstücke oder jegliches Zubehör zum Gerät.
Garantie für das Steuergerät
DJO France garantiert, dass die Mobile 2 RPW frei von Material- und Verarbeitungs-
fehlern ist.Die Garantie beläuft sich auf 2 Jahre ab Kaufdatum des Endverbrau-
chers.Sollten innerhalb dieser 2 Jahre Funktionsstörungen oder Verarbeitungsfehler
am Produkt auftreten, wird DJO France bzw. die verkaufende Partei das Produkt kos-
tenlos ersetzen.
Reparaturen am Produkt müssen grundsätzlich von einem vom Unternehmen anerkann-
ten Wartungsdienst durchgeführt werden. Wenn Änderungen oder Reparaturen von Un-
befugten vorgenommen werden, erlischt diese Gewährleistung.
–
Die Garantie für das Handstück beträgt zwei Jahre oder drei Millionen Pulse, was
zuerst eintritt..
–
ie Garantie für die Applikatoren beträgt ein Jahr oder eine Million Pulse, was zu-
erst eintritt.
–
Die Verschleissteile sind nicht durch die Handstückgarantie abgedeckt.
Die folgenden Fälle sind von der Gewährleistung ausgeschlossen::
–
Ersatzteile und Arbeiten, die nicht vom Unternehmen, dem verkaufenden Händler
oder einem zertifizierten Kundendiensttechniker des Unternehmens geliefert
oder geleistet werden.
–
Fehler und Schäden infolge von Arbeiten, die nicht vom Unternehmen, dem ver-
kaufenden Händler oder einem zertifizierten Kundendiensttechniker des Unter-
nehmens ausgeführt werden.
–
Eine Funktionsstörung oder einen Ausfall des Produkts durch unsachgemässe
Verwendung des Produkts, unter anderem durch die Nichtausführung vernünfti-
ger oder notwendiger Wartungsarbeiten oder eine Verwendungsweise, die nicht
mit der Gebrauchsanweisung für das Produkt vereinbar ist.
–
DJO France übernimmt keine Verantwortung für Verletzungen oder Schäden, die
sich aus Modifikationen oder Wartungsarbeiten ergeben, die durch nicht von DJO
France autorisiertem Wartungspersonal durchgeführt werden.
IN KEINEM FALL HAFTET DAS UNTERNEHMEN FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE
UND FOLGESCHÄDEN. Einige Staaten untersagen den Ausschluss oder die Be-
schränkung der Haftung für beiläufig entstandene und Folgeschäden. Daher gilt die
obige Bestimmung für Sie eventuell nicht..
Damit Sie im Rahmen dieser Gewährleistung Wartungsleistungen des Unternehmens
oder des verkaufenden Händlers in Anspruch nehmen können:
1)
Müssen Sie beim Unternehmen oder dem Vertragshändler innerhalb der Ge-
währleistungsfrist eine schriftliche Reklamation einreichen.
2) Müssen Sie als Eigentümer das Produkt an das Unternehmen oder den Vertrags-
händler zurücksenden.
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