Entsorgung
•
Bei Entsorgung des Mobile 2 RPW oder einzelner Komponenten beachten Sie die
jeweiligen nationalen Entsorgungsvorschriften.
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Befolgen Sie die jeweiligen Hinweise in den Gebrauchsanweisungen der
Zusatzgeräte.
1.2
Herstellerverantwortlichkeit
GEFAHR
Dieses Gerät darf nicht ohne Erlaubnis des Herstellers geändert werden.
Der Hersteller des Mobile 2 RPW ist nur dann verantwortlich für die Auswirkung auf
Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung ihres Produktes, wenn:
–
die Wartung des Geräts in den vom Hersteller festgelegten Intervallen durchge-
führt wird,
–
Montage, Erweiterungen, Umrüstungen, Neuinstallationen, Änderungen oder Re-
paraturen durch von ihr ermächtigte Personen ausgeführt werden,
–
die elektrische Installation der betreffenden Räume den Anforderungen von DIN/
IEC-Festlegungen entspricht,
–
das Gerät in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung verwendet wird.
Die vom Hersteller periodisch vorgeschriebenen Instandhaltungsmassnahmen sind
termingerecht von autorisiertem Personal durchzuführen. Werden andere als Origi-
nalteile des Herstellers verwendet, erlischt jegliche Verantwortung des Herstellers.
1.3
Verantwortung des Betreibers
Der Betreiber ist verantwortlich für die Erfüllung der jeweiligen nationalen rechtli-
chen Vorschriften für das Errichten und Betreiben medizintechnischer Geräte. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Verwendung von nicht zugelassenem Zu-
behör und/oder bei eigenmächtigen Gerätekombinationen die Produkthaftung er-
lischt.
Das Gerät darf ausschliesslich mit Zubehör, Verschleissteilen und Einwegartikeln
verwendet werden, die von der für die Prüfung des Geräts zuständigen Prüfstelle ge-
prüft und für sicher befunden wurden.
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