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Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
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Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
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Zur sicheren Entnahme von Batterien oder
Akkus aus dem Elektrogerät und für Informa-
tionen über deren Typ bzw. chemisches Sys-
tem beachten Sie die weiteren Angaben in-
nerhalb der Bedienungs- bzw. Montageanlei-
tung.
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Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und Ak-
kus sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet. Die Rückgabe be-
schränkt sich auf die Abgabe von haushalts-
üblichen Mengen.
Altbatterien können Schadstoffe oder Schwerme-
talle enthalten, die der Umwelt und der Gesund-
heit Schaden zufügen können. Eine Verwertung
der Altbatterien und Nutzung der darin enthalte-
nen Ressourcen trägt zum Schutz dieser beiden
wichtigen Güter bei.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb der Mülltonne, so steht dies für Folgen-
des:
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Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 %
Quecksilber
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Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmi-
um
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Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Akkus und Batterien können bei folgenden Stel-
len unentgeltlich abgeben werden:
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Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
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Verkaufsstellen von Batterien und Akkus
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Rücknahmestellen des gemeinsamen Rück-
nahmesystems für Geräte-Altbatterien
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Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht
Mitglied des gemeinsamen Rücknahmesys-
tems)
Diese Aussagen sind nur gültig für Akkus und
Batterien, die in den Ländern der Europäischen
Union verkauft werden und die der Europäischen
Richtlinie 2006/66/EG unterliegen. In Ländern au-
ßerhalb der Europäischen Union können davon
abweichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Akkus und Batterien gelten.
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Gilt nur für Deutschland:
Informationen zur Rücknahme von Elektro-
Altgeräten für private Haushalte
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind be-
stimmte Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknah-
me von Altgeräten verpflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro-
und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quad-
ratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte an-
bieten und auf dem Markt bereitstellen, sind ver-
pflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Alt-
gerät des Endnutzers der gleichen Geräteart,
das im Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abga-
be oder in unmittelbarer Nähe hierzu unent-
geltlich zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist
auch der private Haushalt, sofern dort durch
Auslieferung die Abgabe erfolgt: in diesem
Fall ist die Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer unentgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgelt-
lich zurückzunehmen; die Rücknahme darf
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektro-
nikgerätes geknüpft werden und ist auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufver-
trages für das neue Elektro- oder Elektronikgerät
den Endnutzer über die Möglichkeit zur unent-
geltlichen Rückgabe bzw. Abholung des Altgerä-
tes zu informieren und den Endnutzer nach sei-
ner Absicht zu befragen, ob bei der Auslieferung
des neuen Geräts ein Altgerät zurückgegeben
wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
mindestens 400 m² betragen oder die gesamten
Lager- und Versandflächen mindestens 800 m²
betragen wobei die unentgeltliche Abholung auf
Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1
(Wärmeüberträger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4
(Großgeräte mit mindestens einer äußeren Ab-
messung über 50 Zentimeter) beschränkt ist. Für
alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss
der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten
Entsorgung
R74.5 Li 36V