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Akkus Und Ladegerät Lagern; Entsorgung; Akkus Entfernen; Rechtliche Hinweise - Al-Ko Solo R74.5 Li 36V Betriebsanleitung

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Entsorgung

Unzugänglich für Kinder und unbefugte
Personen.
Optional, wenn die Grasfangbox abge-
nommen ist: Aufsitzrasenmäher auf das
Heck stellen und gegen Umkippen si-
chern.
Schneidmesser berührungssicher abde-
cken.
Mit einer atmungsaktiven Plane zum
Schutz vor Staub abdecken. Keine
Kunststofffolie verwenden, um einen
Feuchtigkeitsstau zu vermeiden.
Werkzeuge, die für die Wartung benötigt
wurden, entfernen.
14. Während der Lagerung einmal im Monat die
Akkus nachladen, um eine Tiefentladung zu
vermeiden.
11.2 Akkus und Ladegerät lagern
GEFAHR! Gefahr von Explosionen und
Bränden! Personen werden getötet oder schwer
verletzt, wenn die Akkus explodieren, weil sie vor
offenen Flammen oder Hitzequellen gelagert wur-
den.
Lagern Sie die Akkus kühl und trocken, je-
doch nicht vor offenen Flammen oder Hitze-
quellen.
HINWEIS Die Akkus sind beim Aufladen auf-
grund der automatischen Erkennung des Ladezu-
stands vor Überladen geschützt und können so-
mit einige Zeit, jedoch nicht auf Dauer im Lade-
gerät verbleiben.
HINWEIS Beachten Sie für detaillierte Infor-
mationen die separaten Betriebsanleitungen der
Akkus.
Lagern Sie die Akkus an einem trockenen,
frostfreien Ort bei einer Lagertemperatur von
0 °C – 25 °C und mit einem Ladezustand von
ca. 40 – 60 %.
Lagern Sie die Akkus wegen Kurzschlussge-
fahr nicht in der Nähe metallischer oder
säurehaltiger Gegenstände.
12 ENTSORGUNG

12.1 Akkus entfernen

Entfernen Sie vor der Entsorgung des Aufsitzra-
senmähers alle Akkus.
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12.2 Rechtliche Hinweise

Nur für EU-Länder:
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro-und Elektronik-Altgeräte und ihrer
Umsetzung in nationales Recht müssen nicht
mehr gebrauchsfähige Ladegeräte getrennt ge-
sammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung können Elektro-
und Elektronik-Altgeräte aufgrund des möglichen
Vorhandenseins gefährlicher Stoffe schädliche
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschli-
che Gesundheit haben.
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abga-
be entnommen werden! Deren Entsorgung
wird über das Batteriegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elekt-
ronikgeräten sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung
für das Löschen seiner personenbezogenen
Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
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