15. Wartung
Achtung!
Ziehen Sie vor allen Wartungsarbeiten den Netzste-
cker.
Wann wechsle ich das Öl?
Erster Ölwechsel nach 50 Betriebsstunden, danach al-
le 500 Betriebsstunden.
Ölwechsel (Abb. 12)
• Fahren Sie die Spaltsäule komplett ein.
• Stellen Sie einen Behälter mit mindestens 6l Fas-
sungsvermögen unter den Spalter.
• Lösen Sie den Ölmessstab 6.
• Öffnen Sie die Ölablassschraube 12a unter dem Öl-
tank, damit das Öl herauslaufen kann.
• Schließen Sie die Ölablassschraube 12a wieder.
• Füllen Sie 4l neues Hydrauliköl mit Hilfe eines sau-
beren Trichters ein.
• Schrauben Sie den Ölmessstab wieder auf.
Entsorgen Sie anfallendes Altöl ordnungsgemäß
in der örtlichen Altölsammelstelle. Es ist verboten,
Altöle in den Boden abzulassen oder mit Abfall zu
vermischen.
Wir empfehlen Öle der HLP 32 Reihe.
Spalterholm
Der Holm des Spalters ist vor Inbetriebnahme leicht
einzufetten. Dieser Vorgang muss alle 5 Betriebsstun-
den wiederholt werden. Fett oder Sprühöl leicht auftra-
gen. Der Holm darf nicht trockenlaufen.
Hydraulikanlage
Die Hydraulikanlage ist ein geschlossenes System mit
Öltank, Ölpumpe und Steuerventil.
Das werksseitig komplettierte System darf nicht verän-
dert oder manipuliert werden.
Ölstand regelmäßig kontrollieren.
Zu niedriger Ölstand beschädigt die Ölpumpe.
Hydraulikanschlüsse und Verschraubungen regelmä-
ßig auf Dichtheit prüfen – evtl. nachziehen.
Anschlüsse und Reparaturen
Anschlüsse und Reparaturen der elektrischen Ausrüs-
tung dürfen nur von einer Elektro-Fachkraft durchge-
führt werden.
16 | DE
Bei Rückfragen bitte folgende Daten angeben:
• Stromart des Motors
• Daten des Maschinen-Typenschildes
• Daten des Motor-Typenschildes
Service-Informationen
Es ist zu beachten, dass bei diesem Produkt folgen-
de Teile einem gebrauchsgemäßen oder natürlichen
Verschleiß unterliegen bzw. folgende Teile als Ver-
brauchsmaterialien benötigt werden.
Verschleißteile*: Spaltkeil-/Spaltholmführungen, Hyd-
rauliköl
* nicht zwingend im Lieferumfang enthalten!
Ersatzteile und Zubehör erhalten Sie in unserem Ser-
vice-Center. Scannen Sie hierzu den QR-Code auf
der Titelseite.
16. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
www.scheppach.com
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.