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ROSE ROOT MILLER PLUS Betriebsanleitung Seite 10

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2.4
Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr
GEFAHR
Unfallgefahr durch ungenügende Ausstattung für den öffentlichen Straßenverkehr!
Die für Fahrräder vorgeschriebenen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr dienen in erster Linie der
Sichtbarkeit der Fahrradfahrer. Wirst du als Fahrradfahrer nicht oder zu spät erkannt, können Unfälle mit schweren
Folgen geschehen.
• Dein Fahrrad muss mit allen länderspezifisch vorgeschriebenen Komponenten für den öffentlichen Straßenverkehr
ausgestattet sein!
• Neben der Unfallgefahr kann die Nichtbeachtung der Vorschriften zur Verhängung von Bußgeldern und Verlust des
Versicherungsschutzes führen.
• Beachte bei Fahrten im Ausland bzw. bei grenzüberschreitenden Fahrten die dort geltenden gesetzlichen
Anforderungen.
Deutschland
In Deutschland werden die nötigen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr in der „Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung" (StVZO) geregelt. Folgende Ausstattung muss angebracht sein:
Bezeichnung
Besondere Hinweise
Weiße Frontleuchte
Front-, Rückleuchte und Reflektoren müssen angebracht werden vor der Dämmerung, bei
und weißer Reflektor
Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Die Leuchten sowie die Reflektoren
müssen während ihres Betriebs fest angebracht und gegen unabsichtliches Verstellen unter
Rote Rückleuchte
normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie ständig einsatzbereit sein.
und roter Reflektor
Die Frontleuchte muss so eingestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet
werden.
Leuchten und Reflektoren dürfen nicht verdeckt sein.
Pedalreflektor
Beide Pedale müssen nach vorn und hinten gerichtete, gelbe Reflektoren besitzen.
Speichenreflektor
Am Vorder- und Hinterrad müssen jeweils zwei Speichenreflektoren angebracht werden.
Alternativ sind Reifen mit Reflexstreifen oder Speichensticks an jeder Speiche möglich.
Schweiz
In der Schweiz werden die nötigen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr in der „Verordnung über die
technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge" (VTS) geregelt. Folgende Ausstattung muss angebracht sein:
Bezeichnung
Besondere Hinweise
Weiße oder hellgelbe
Front- und Rückleuchte können fest angebracht oder abnehmbar sein.
Frontleuchte
Front- und Rückleuchte müssen stets eingeschaltet sein und auf 100 m sichtbar sein.
Rote Rückleuchte
Front- und Rückleuchte dürfen nicht blinken und andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Leuchten und Reflektoren dürfen nicht verdeckt sein.
Weißer Reflektor
Es muss mindestens ein nach vorn und ein nach hinten gerichteter Reflektor mit einer
Leuchtfläche von mindestens 10 cm
Roter Reflektor
guter Witterung auf 100 m im Scheine eines Motorfahrzeug-Fernlichts sichtbar werden.
Pedalreflektor
Die Pedale müssen vorne und hinten Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 5 cm
tragen. Ausnahmen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen.
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fest angebracht sein. Die Reflektoren müssen nachts bei
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