Bei Abweichungen gegenüber dem oben genannten zulässigen Förderdruck, müssen entsprechende Maßnahmen am
Schornstein zur Einhaltung der vorgegebenen Werte vorgenommen werden, unter Beachtung der einschlägigen
Normen!
Die Einhaltung des oben vorgegebenen Förderdruckes von mindestens 12 Pa bis maximal 20 Pa muss Ihnen durch Ihren Installateur
bei Installation, anhand eines maschinellen Zugmessungsbeleges, im Rahmen der erforderlichen Zugmessung beim Probebrand bei
Nennwärmeleistung nachgewiesen und bescheinigt werden!
Eine Zugmessung zur Feststellung des Förderdruckes am Heizgerät bei Nennwärmeleistung muss hierbei im Abstand von
max. 10 cm nach dem Gußrohrstutzen des Ofens erfolgen.
Bewahren Sie den maschinell erstellten Beleg der Zugmessdaten bitte gut auf, damit Sie bei Bedarf den oben spezifizierten
Kaminzug schnell und problemlos bescheinigen können. (Vgl. Sie hierzu auch die Angaben im Kapitel „Technische Daten": Daten für
die Schornsteinbemessung).
Bestimmung des Gesamtförderdruckes
Der notwendige Gesamtförderdruck ist die Summe aller Einzeldrücke. Alle jeweiligen Einzelwerte sind zu berücksichtigen. Der
Gesamtförderdruck ist je nach Aufbau der Anlage individuell zu bestimmen. Zu berücksichtigen sind folgende Einzelwerte:
-Förderdruck für die Verbrennungsluftversorgung.
Bei Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien (externe Verbrennungsluftleitung) erfolgt die Ermittlung des notwendigen
Förderdruckes für die Luftversorgung nach DIN EN 13384. Bei Verbrennungsluftversorgung aus dem Aufstellraum beträgt der
mindestens erforderliche Förderdruck für die Verbrennungsluftversorgung 4 Pa nach DIN EN 13384.
- Mindestförderdruck und maximal zulässiger Förderdruck für die Feuerstätte
Der zulässige Förderdruck für die Feuerstätte beträgt mindestens 12 Pa bis höchstens 20 Pa bei Nennwärmeleistung
-Förderdruck für Rauchrohr/Verbindungsstück
Die Ermittlung muss durch entsprechende Berechnung nach DIN EN13384 erfolgen.
1.5 Schornsteinanschluss mit Rauchrohr
Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sind die Anforderungen gemäß DIN 18160 zu beachten. Hierfür sollten Sie
einen Fachmann oder Schornsteinfegermeister beauftragen. Diese sind mit den örtlichen Vorschriften vertraut, so dass ein
sachgemäßer Anschluss des Ofens am Schornstein gewährleistet ist. Ihr Kaminofen ist mit Rauchrohranschluss oben ausgestattet.
Der Betreiber hat den Zugang für die Reinigung des Gerätes, des Verbindungsstücks und des Schornsteins stets sicherzustellen.
Das Abgasrohr muss auf dem Abgasstutzen der Feuerstätte sicher befestigt sein. Der Querschnitt darf innerhalb der Rohrstrecke
nicht verringert werden.
Es wird empfohlen das Gerät mit einem rußbrandbeständigen Rauchrohr (Mindestdicke Stahlblech 2 mm), dessen Innendurchmesser
150 mm beträgt inkl. Reinigungsdeckel und einer vertikalen Mindestlänge von 40 cm anzuschließen. Die horizontale Länge zum
Schornsteinanschluss darf i.d.R. dabei nicht länger als 1m sein und bei dieser Länge mit einer Steigung von mindestens 5 % installiert
werden. Das Abgasrohr muss mit einem geeigneten Anschlussstück an den Schornstein angeschlossen werden und darf keinesfalls
in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das heiße Abgasrohr muss sich im Schornsteinanschluss in Längsrichtung um 1-
2 cm ausdehnen können. Die Dichtung im Doppelwandfutter ist entsprechend auszuführen, eine kraftschlüssige Verbindung des
Rauchrohres im Schornstein ist zu vermeiden. Bei Mehrfachbelegung muss das Rauchrohr der Feuerstätte eine senkrechte
Anlaufstrecke von mindestens 1m besitzen, bevor es in den Schornstein geführt wird. Der vertikale Abstand von 2
Schornsteinanschlüssen mindestens 60 cm betragen bzw. mindestens 30 cm, sofern die Anschlüsse um 90° versetzt angeordnet
sind oder alle Anschlüsse unter 45° an den Schornstein angeschlossen sind. Der Abstand zwischen den Anschlüssen darf maximal
6,5m betragen Alle am selben Schornstein angeschlossenen Feuerstätten müssen für Mehrfachbelegung geeignet sein. Der
Anschluss an den Schornstein muss im selben Geschoß der Feuerstelle erfolgen, Rauchrohre dürfen nicht durch Decken geführt
werden und auch nicht in Wänden, Hohlräumen oder Decken angeordnet werden, Abhängig von den jeweils örtlichen Gegebenheiten,
ist vom installierenden Fachbetrieb in jedem Fall der problemlose Rauchabzug vom Kaminofen in den Schornstein und der fach- bzw.
sachgerechten Rauchrohr-Anschluss sicherzustellen, sodass die Funktion des Gerätes durch die geschaffene Verbindung zum
Schornstein nicht beeinträchtigt wird.
HINWEIS
Wir empfehlen, den Rauchrohranschluss mit „schiebbarem Zwischenstück" (im Fachhandel erhältlich) auszuführen. Dies erleichtert
später die Demontage des Rauchrohres (z.B. Reinigung des Rauchrohres und Reinigung bzw. Demontage der Reinigungsmechanik
im Wassermodul (Kap.6)
Achten Sie darauf, dass der Anschluss an den Schornstein und alle Verbindungsstücke an der Feuerstätte und dem Schornstein
passgenau, untereinander abgedichtet und fest verbunden sind. Dem Schornstein darf keine Falschluft über undichte
Rohrverbindungen, Reinigungsöffnungen, Anschlüsse oder Reinigungsöffnungen zuströmen.
Die vorgeschriebenen Abstände zwischen Abgasrohr und brennbaren Bauteilen müssen eingehalten werden, d.h. rund um die
Schornstein-Anschlussöffnung müssen alle brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Baustoffe (bspw. Holz bei Fachwerk- oder
Fertighäusern) auf und in der Wand entfernt werden und entsprechend den Brandschutzbestimmungen abgemauert und isoliert bzw.
durch nicht brennbare Materialien ersetzt werden.
1.6 Hinweis bei Schornsteinbrand:
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet, kann es aufgrund von Ablagerungen im Schornstein zu einem Schornsteinbrand
kommen. Nach einem Schornsteinbrand muss von einem Fachmann sichergestellt werden, dass an der gesamten Abgasanlage
durch den Schornsteinbrand keine Risse bzw. Undichtigkeiten entstanden sind.
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