ï Vorrang von Notrufen
• Lesen Sie alle Regeln und Vorschriften, die den Vorrang von
Notrufen betreffen, und halten Sie eine aktuelle Ausgabe
bereit Notrufe haben Vorrang vor allem anderen.
• Beobachten Sie ständig den Kanal 16, sofern Sie nicht gerade
auf einem anderen Kanal kommunizieren.
• Falsche oder vorgetäuschte Notrufe sind gesetzlich verboten
und stehen unter Strafe.
ï Geheimhaltung
• Informationen, die Sie erlangen, ohne dass diese für Sie
bestimmt waren, dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben oder
anderweitig verwenden.
• Anstößige oder lästerliche Ausdrücke sind verboten.
ï Gesetzliche Bestimmungen
(1) MOBILE FUNKSTELLE DER SEE- ODER
BINNENSCHIFFFAHRT
Nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) ist das Errichten und Betreiben jeder Funkanlage
genehmigungspflichtig. Das Betreiben einer
genehmigungspflichtigen mobilen Funkstelle der See- oder
Binnenschifffahrt ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit
und wird mit Bußgeld geahndet.
Der Betrieb einer mobilen Funkstelle der See- oder
Binnenschifffahrt muss durch die Bundesnetzagentur (BNetzA)
genehmigt sein. Das Errichten und Betreiben bedarf einer
Frequenzzuteilung gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst
(Radio Regulations).
BETRIEBSVORSCHRIFTEN
(2) FREQUENZZUTEILUNGSURKUNDE
Die Genehmigung (Frequenzzuteilungsurkunde) zum Betreiben
einer Seefunkstelle sowie zum Betreiben einer Funkstelle des
Binnenfunkdienstes erteilt die Außenstelle der Bundesnetzagentur
(BNetzA) in Hamburg.
Muss die eingeschränkte Funklizenz sichtbar angebracht oder vom
Betreiber aufbewahrt werden. Darf nur ein lizenzierter Funker den
Transceiver betreiben.
Personen, die ein Sprechfunkgerät für den See- oder
Binnenfunkdienst betreiben möchten, müssen über ein gültiges
Sprechfunkzeugnis verfügen. Je nach Ausrüstung bzw. Fahrtgebiet
sind unterschiedliche Sprechfunkzeugnisse erforderlich.
Für den Betrieb einer Seefunkstelle im NON-GMDSS-Seefunkdienst
oder einer Schiffsfunkstelle im Binnenfunkdienst ist mindestens
das UBI erforderlich. Zum Bedienen einer GMDSS-Seefunkstelle
ist mindestens das SRC erforderlich. Funkgespräche dürfen auch
von Personen ohne Sprechfunkzeugnis geführt werden, wenn
das Gespräch von einer Person mit gültigem Sprechfunkzeugnis
aufgebaut und beendet wird. Nur öffentliche Nachrichten dürfen
ausgetauscht werden und sind von dieser Person zu überwachen.
Für die Version aus UK
HINWEIS: Obwohl der IC-M73EURO in der Lage ist, auf
VHF-Marine-Kanälen 1021, 1023, 1081, 1082 und 1083
zu arbeiten, können diese Simplex-Kanäle gemäß den
FCC-Bestimmungen nicht rechtmäßig von Laien in den
Gewässern der USA verwendet werden.
1
4